Bereits im September 2023 hatte die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgelegt, welcher die bisherige Zahlungsverzugsrichtlinie ablösen und eine einheitliche Rechtsgrundlage in allen EU-Mitgliedstaaten schaffen sollte. Dieser ist jedoch auf breite Kritik gestoßen, so dass sich die EU-Kommission nunmehr veranlasst sah, eine Konsultation zum Thema Zahlungsverzug zu starten, die sich insbesondere an Unternehmen richtet.
Kurz zusammengefasst ist in dem Verordnungsvorschlag zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr folgendes von der EU-Kommission geplant:
- Maximale Zahlungsfristen: Die Zahlungsfrist wird auf maximal 30 Tage begrenzt. Dies gilt sowohl für Zahlungen zwischen Unternehmen (B2B) als auch für Zahlungen von öffentlichen Auftraggebern an Unternehmen (B2G).
- Automatischer Verzug: Nach Ablauf der 30-Tages-Frist treten automatische Verzugszinsen in Kraft, eine vorherige Mahnung des Gläubigers ist nicht mehr zwingend erforderlich.
- Pauschale Entschädigung: Für jeden verspäteten Geschäftsvorgang soll eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 Euro anfalleStärkere Durchsetzung: Der Vorschlag sieht die Einrichtung neuer Durchsetzungsbehörden mit weitreichenden Untersuchungsbefugnissen und Sanktionsmöglichkeiten vor.
Im Rat hatten mehrere Mitgliedstaaten die EU-Kommission aufgefordert, diesen Verordnungsvorschlag zurückzuziehen und durch eine Neufassung der bislang geltenden Zahlungsverzugsrichtlinie zu ersetzen.
Auch die CDH spricht sich nach anfänglicher Zustimmung nunmehr gegen die vorgeschlagene Verschärfung von Zahlungsfristen und Verzugszinsen sowie gegen die mit der Verordnung einhergehenden bürokratischen Folgen aus. Die CDH hat sich überzeugen lassen, dass im Großhandelsbereich zahlreiche Geschäftsmodelle verbreitet sind, bei denen regelmäßig abweichende Zahlungsfristen – oftmals sogar bis zu drei Monate – vereinbart werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben – im Gegensatz zu Großunternehmen – oftmals nicht die Finanzierungsmöglichkeiten und sind auf die Verlängerung von Zahlungsfristen angewiesen.
Der Verordnungsvorschlag greift daher in die Vertragsfreiheit von Unternehmen ein, die oftmals längere Zahlungsfristen aushandeln oder – im Sinne der Geschäftsbeziehung – auf Verzugsverzinsen verzichten. Eine gemäß dem Vorschlag (neu zu errichtende) Durchsetzungsbehörde hätte zudem einen hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand zur Folge.
Im Juli 2025 hat die EU-Kommission nun eine Konsultation zum Thema Zahlungsverzug gestartet, die sich insbesondere an Unternehmen mit bis zu 749 Beschäftigten richtet. Nach Angaben der EU-Kommission sei es Ziel der Umfrage, Informationen zu den Ansichten der Interessenträger über politische Maßnahmen zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs sowie zu den Auswirkungen des Zahlungsverzugs auf die Interessenträger zu sammeln. Die gesammelten Informationen sollen so dem Verständnis dienen, wie das Problem des Zahlungsverzugs angegangen werden könne.
Interessierte Mitglieder finden den Umfragebogen über den folgenden Link
