Am 5. Juni 2024 beschloss die Bundesregierung den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024)
Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) soll die fachlich gebotenen Anpassungen im Steuerrecht vornehmen. Besonders hervorzuheben sind die avisierten Änderungen bei der Umsatzsteuer.
Unter anderem sollen die Grenzen der Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG angehoben, die Umsatzsteuerbefreiung in § 4 Nr. 21 UStG für Bildungsleistungen neu gefasst und der Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges bei Leistungen von Ist-Versteuern auf den Zahlungszeitpunkt verschoben werden. Den Regierungsentwurf finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen.