Stellungnahme der CDH zur Verschärfung der Regelungen zum Zahlungsverzug

Der Vorschlag sieht eine Obergrenze von 30 Tagen für die vertragliche Vereinbarung von Zahlungsfristen vor (bislang 60 Tage), wobei – anders als bisher – keine Ausnahmen mehr zulässig sein sollen. Erstmals soll die Höhe der Verzugszinsen vereinheitlicht werden (8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Bisher war dies nur ein Mindestwert, den Deutschland zugunsten der Gläubiger auf 9 Prozent angehoben hat.

2023-11-01T09:39:04+01:0001.11.2023|
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