Positionen der CDH zur Europawahl

Im Jahr 2012 erhielt die EU den Friedensnobelpreis dafür, dass sie über sechs  Jahrzehnte entscheidend zur friedlichen Entwicklung in Europa beigetragen hat. Dies sollte Ansporn und Verpflichtung zugleich sein, um die gegenwärtige Krise in der EU zu überwinden und die Fliehkräfte durch politischen Populismus und Nationalismus einzudämmen. Die CDH hat zur Wahl am 26. Mai 2019 ihre Standpunkte aus Sicht der Vertriebsunternehmer zusammengefasst.

Der grenzüberschreitende Warenverkehr darf nicht behindert werden

Die CDH lehnt Handelshemmnisse und protektionistische Tendenzen ab. Ein reibungslos funktionierender EU-Binnenmarkt ist ein wichtiger Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand für alle Staaten der Europäischen Gemeinschaft. Gerade für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der sehr exportorientierten deutschen Industrie ist ein voll funktionsfähiger europäischer Binnenmarkt von großer Bedeutung. Die deutschen Handelsvertretungen sind stark in die europäischen Warenströme eingebunden, deutlich mehr als die Hälfte der CDH-Vertriebsunternehmen vertreten mindestens eine ausländische Firma, mehr als ein Drittel aller Vertretungen sind ausländische Firmen, mehr als ein Viertel sind im EU-Ausland ansässig.

Die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU und gegenüber den Nicht-EU-Staaten muss gestärkt werden

Die EU und die Mitgliedsländer müssen Rahmenbedingungen schaffen, die die Unternehmen so wenig wie möglich belasten und die wirtschaftliches Handeln fördern statt einengen. Mittelstands-, Industrie- und Beschäftigungspolitik muss abgestimmt werden, unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten. Die klima- und energiepolitischen Instrumente sollten koordiniert werden. Auch der Umweltschutz muss stärker länderübergreifend verzahnt werden. Nur bei gleichen Ausgangsbedingungen für die Unternehmen in jedem Mitgliedsland ergeben sich EU-weit keine Wettbewerbsverzerrungen. Die EU sieht sich einem zunehmenden Wettbewerbsdruck und Handelshemmnissen der Nicht-EU-Länder gegenüber. Nur eine wirtschaftlich starke, geeinte EU kann diesen politischen Bestrebungen und dem steigenden Wettbewerbsdruck entgegentreten.

Das kartellrechtliche Handelsvertreterprivileg muss erhalten bleiben

Das Jahr 2019 bringt die Überarbeitung einer wichtigen kartellrechtlichen Regelung auf EU-Ebene mit sich. Die für Handelsvertreter unverzichtbare Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung und die dazugehörigen Leitlinien werden auf ihre Relevanz, Effizienz und Wirksamkeit hin überprüft.

Die Vertikal-GVO regelt die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Verbot wettbewerbsbeschränkender Abreden nicht greift. Die Verordnung und ihre Leitlinien haben auch essentielle Auswirkungen auf Handelsvertreter. Sie regeln nämlich, dass der klassische Handelsvertreter grundsätzlich vom Kartellverbot ausgenommen ist. Denn die eigentlich wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen in Handelsvertreterverträgen (z.B. Preisvorgaben, Gebietsabsprachen, Wettbewerbsverbote), die typisch für diesen Vertriebsweg sind, fallen dank der Vertikal-GVO nicht unter das Kartellverbot.

Die CDH spricht sich ausdrücklich für den Erhalt der Vertikal-GVO und das darin verankerte Handelsvertreterprivileg aus. Die Inhalte der Gruppenfreistellungsverordnung sind auch in Zukunft dringend erforderlich. Anderenfalls würde der Vertriebsweg Handelsvertretung in Frage gestellt. Dieser Mehrwert für den Binnenmarkt wäre ohne die entsprechende Freistellung gefährdet.

Das Subsidiaritätsprinzip muss als Richtschnur politischen Handelns gelten

Der in den letzten Jahren zunehmende Bürokratismus darf nicht dazu führen, dass diese Vielfalt zugunsten von Gleichmacherei beschnitten wird. Zum Teil unnötige Harmonisierungsbestrebungen haben vielfach zu mehr Bürokratismus geführt, der vor allem kleine und mittlere Betriebe belastet. Auch bei Verbrauchern haben viele von der EU initiierte Maßnahmen zu Unmut und Unverständnis geführt. Das Prinzip der Subsidiarität darf keine Leerformel werden, die Autonomie von Entscheidungen auf nationaler Ebene darf nicht angetastet werden. Gemeinsames Handeln muss sich im Rahmen der in den Verträgen festgelegten Bestimmungen bewegen. Dies ist aus der Sicht der CDH ein wichtiger Beitrag, das Vertrauen in die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion zu stärken.

Die Stabilität in den Staaten der EU ist die Grundlage für den weiteren Integrationsprozess

Die europäischen Staaten müssen konsequent ihre Anstrengungen fortsetzen, die Haushalte zu konsolidieren und ihre wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der europäische „Rettungsschirm“ (ESM) kann keine Dauerlösung sein und nur unter der Bedingung gewährt werden, dass die betreffenden Staaten ihre Konsolidierungsmaßnahmen und Strukturreformen vorantreiben. Eine Erweiterung der EU ist nur sinnvoll, wenn die internen Reformen erfolgreich abgeschlossen sind. Nur dann kann die europäische Gemeinschaft auf einem soliden Fundament bauen.

Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur muss die Mobilität in Europa sichern

Die zunehmende internationale Verflechtung bedingt auch einen reibungslosen grenzüberschreitender Warenverkehr. Der Verkehr darf nicht zum Bremsklotz für die Wirtschaft und die weitere Integration werden. Eine zukunftsorientierte europäische Verkehrswegeplanung für den Straßen-, Schienen- und Wasserverkehr muss von den EU-Staaten gemeinsam konzipiert werden. Die notwendigen Mittel müssen bereitgestellt werden, wobei auch Spielraum für private Investitionen bleiben sollte. Deutschland als Land in der Mitte Europas und als Transitland wird dabei vor besondere Herausforderungen gestellt.