In jüngster Zeit nimmt die Anzahl derjenigen, die als privat Krankenversicherte in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln wollen wieder zu. Dies gilt sowohl für Angestellte wie auch für Selbständige.
Die Aufnahme einer Beschäftigung nach Vollendung des 55. Lebensjahrs – als ein möglicher Weg, dieses erreichen zu können, führt jedoch nicht in jedem Fall zur Krankenversicherungspflicht und damit in die gesetzliche Krankenversicherung. Der GKV-Spitzenverband hat seine Rechtsauffassung dazu noch einmal bestätigt. Erfahren Sie mehr zur Rechtsauffassung des GKV-Spitzenverbandes. |
Weitere Informationen zum gesamten Thema hat aktuell auch die Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlicht – auch konkret bezogen auf Selbständige.
Als Selbstständiger besteht zunächst kein Recht auf Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Denn zuerst muss ein Fall eintreten, der die Versicherungspflicht auslöst. Hierzu werden die Wege dies als Angestellter bzw. auch über die Familienversicherung eines Lebenspartners – in diesem Fall gibt es derzeit sogar keine Altersgrenze – aufgezeigt. Erfahren Sie hierzu mehr.