Das Bundesministerium der Justiz hat am 18. Juni 2024 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts veröffentlicht. Vorgesehen ist darin u.a. eine Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren.

Im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist zum einen eine Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb vorgesehen. Zum anderen sollen die einschlägigen Vergütungssätze des Justizvergütungs-und entschädigungsgesetzes an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, damit den Gerichten und Staatsanwaltschaften auch künftig qualifizierte Sachverständige, Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Im Bereich der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung wird eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren vorgeschlagen. Dabei sollen die Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um 9 Prozent und die Wertgebühren um 6 Prozent steigen.
  • Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls linear um 9 beziehungsweise 6 Prozent angehoben werden, die Gerichtsvollziehergebühren um 9 Prozent. Darüber hinaus sind einzelne weitere strukturelle Änderungen in den Justizkostengesetzen vorgesehen.
  • Die Honorarsätze der Sachverständigen und Sprachmittler sollen um 9 Prozent erhöht werden.
  • Die Entschädigungstatbestände für die Telekommunikationsüberwachung sollen an die geänderten technischen Rahmenbedingungen und die Entschädigungssätze an die veränderten Personal- und Sachkosten angepasst werden.

Der Referentenentwurf wurde am 18. Juni 2024 an die Länder und Verbände versendet. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 8. Juli 2024 Stellung zu nehmen. Es ist vorgesehen, die eingehenden Stellungnahmen auf einer eigens eingerichteten Internetseite des BMJ zu veröffentlichen. Dort finden Sie auch den Referentenentwurf.