Mit Pressemitteilung vom 08.09.2020 veröffentlichte die EU-Kommission die Ergebnisse der Evaluierung der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen.
Hintergrund ist die Überprüfung der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (Vertikal-GVO), die Ende Mai 2022 auslaufen wird. In den Leitlinien zu dieser Vertikal-GVO ist unter anderem das sog. Handelsvertreterprivileg verankert, welches typische Handelsvertreterverträge vom EU-weit geltenden Kartellverbot ausnimmt und für deren Erhalt sich die CDH einsetzt.
Die CDH hat sich an der Konsultation sowie an einem Workshop der Kommission beteiligt und die Beibehaltung der Ausnahme von Handelsvertreterverträgen vom Kartellverbot gefordert. Würden Handelsvertreterverträge nicht ausdrücklich vom Kartellverbot ausgenommen, könnte dies zu einer Verunsicherung gerade auf Seiten der vertretenen Unternehmen führen, mit der Folge, dass diese von diesem Vertriebskanal Abstand nehmen, weil etwa Gebiets-, Kunden- und Preisabsprachen – also eigentlich unzulässige Kernbeschränkungen -, die typisch für Handelsvertreterverhältnisse sind, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisse nicht mehr ausdrücklich erlaubt wären.
Die Evaluierung der Kommission hat ergeben, dass die Vertikal-GVO und die Vertikal-Leitlinien immer noch relevant sind, da sie Unternehmen die Selbstprüfung vertikaler Vereinbarungen erheblich erleichtern. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass sich der Markt seit der Annahme der Vertikal-GVO und der Vertikal-Leitlinien vor allem aufgrund der Zunahme des Online-Warenhandels und neuer Marktteilnehmer wie Online-Plattformen erheblich verändert hat.
Die Kommission wird in den nächsten Wochen eine Folgenabschätzung einleiten und Stakeholdern die Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Im Laufe des kommenden Jahres wird die Kommission einen Entwurf der überarbeiteten Vorschriften veröffentlichen, damit die Interessenträger dazu Stellung nehmen können. Die CDH wird sich selbstverständlich im Interesse aller Handelsvertreter an den Befragungen beteiligen.
Die Pressemitteilung samt Arbeitsdokument finden Sie hier.