Handelsvertreter-Themen
Unsere Themen für Handelsvertreter sind so vielfältig, wie es auch der Vertrieb ist. Als Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb informieren wir über Themen, die Ihren Geschäftsalltag berühren. Darf’s noch etwas mehr sein? Dann holen Sie sich bei uns wichtige Informationen und Starthilfen in Form von „How to“-Whitepapern! Mit diesen Leitfäden haben Sie die wichtigsten Informationen für die Praxis im Überblick.
Die kostenlos dem Handelsvertreter zu überlassenden erforderlichen Unterlagen
Die Überlassungspflicht des § 86 a Abs.1 HGB betrifft sämtliche Gegenstände, die der Handelsvertreter zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Erforderliche Unterlagen sind daher diejenigen Gegenstände, deren der Handelsvertreter bedarf, um den Kunden zum Abschluss des Vertrages mit dem Unternehmer zu motivieren. Der Begriff der „Unterlagen“ im Sinne von § 86 a Abs. 1 HGB ist weit auszulegen. Hiervon erfasst werden auch sonstige Sachen, die der Handelsvertreter speziell zur Anpreisung bei der Kundschaft benötigt, z. B. sonstiges Werbematerial, Musterstücke, Musterkollektion. Die Aufzählung ist schon ausweislich des Wortlauts der Norm nur beispielhaft. Auch EDV Softwareprogramme können im konkreten Einzelfall zu den von der Norm erfassten Unterlagen gehören, wenn die Aufgaben des Handelsvertreters die Verwendung nötig machen und die Überlassung branchenüblich ist. Ist ein EDV-System für die Übermittlung der Preisdaten an den Handelsvertreter erforderlich, muss dieses System dem Handelsvertreter kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt für aus Software und Hardware bestehenden Systemen sowie für spezielle Software für den Zugang zu den für die Vermittlung erforderlichen aktuellen Unternehmensdaten.