Infothek Recht
In unserer Infothek Recht finden Sie unsere Urteile des Monats, die Ihren Geschäftsalltag berühren: die Rechtsprechung zum Handelsvertreterrecht, Vertriebsrecht und Vertragshändlerrecht.
Die Rechtsprechung zum Handelsvertreterrecht, Vertriebsrecht und Vertragshändlerrecht erlässt eine Vielzahl von Urteilen in diesen Bereich. Die Juristen der CDH als Experten für diese Rechtsgebiete sammeln, prüfen und bewerten diese Urteile. Das aktuelle Urteil des Monats können Sie hier in der Vollversion lesen.
Sie möchten wissen, welche Urteile in den letzten Monaten wichtig waren? Hier finden Sie jüngsten Urteile des Monats. Weitere Urteile zu unterschiedlichen Rechtsthemen sind in der Infothek auf dieser Seite als Downloads in den jeweiligen Kategorien zusammengestellt.
Grundzüge des Handelsvertreterrechts im Überblick
Basics, die Sie unbedingt beachten müssen: Tipps für den Abschluss von Handelvertretungsverträgen
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HVR Online: Urteile zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht
Alle Urteile zum Handelsvertreterrecht und Vertriebsrecht können vollständig oder auch nur in Leitsatzform ausgedruckt werden. Die Sammlung wird regelmäßig um kostenpflichtige Updates erweitert. Die HVR kann online im CDH-Internetshop bestellt werden, per E-Mail unter info@cdh.de oder per Fax 030/7 26 25 699.
Infothek: Alle Urteile des Monats
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Auskunftsanspruch auf den vom Hersteller erzielten Rohertrag eines Produktes besteht nicht
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Kartellrecht und Wettbewerbsrecht im Vertrieb
Kontrollrechte (Abrechnung, Buchauszug, Bucheinsicht)
Pflichten der Vertragsparteien
Aktuelle Urteile des Monats
Auskunftsanspruch auf den vom Hersteller erzielten Rohertrag eines Produktes besteht nicht
Der Vorteil des Unternehmers oder Herstellers im Sinne des § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB besteht darin, die vom Handelsvertreter oder Vertragshändler geschaffenen Geschäftsverbindungen nach Beendigung des Vertrags weiterhin nutzen zu können. Es geht damit um eine Bewertung dieses vom Handelsvertreter oder Vertragshändler geschaffenen Kundenstamms ( goodwill ). Ein Anspruch des Vertragshändlers gegenüber dem Hersteller auf Auskunft über den von diesem mit dem Produkt insgesamt erzielten Rohertrag zur Durchsetzung eines Ausgleichsanspruchs besteht nicht. BGH, Urteil vom 24. September 2020 – VII ZR 69/19
Schutzpflichten aus laufender Geschäftsbeziehung
Aus einer laufenden Geschäftsbeziehung, die weder einem Handelsvertreter- noch einem Vertragshändlervertrag gleichkommt, können auch gewisse Schutzpflichten begründet werden. Denn ein Dauerschuldverhältnis in Gestalt einer laufenden Geschäftsverbindung kann als "gesetzliches Schuldverhältnis ohne primäre Leistungspflicht", nämlich als "geschäftlicher Kontakt" im Sinn von § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB, aufgefasst werden, welches besondere Schutzpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB begründet. Eine Pflichtverletzung eines solchen Dauerschuldverhältnisses kann wegen einer vorzeitigen, nicht ausreichend auf die Interessen des Geschäftspartners Bedacht nehmenden Beendigung der Verkäufe in Betracht kommen. OLG Hamm, Urteil vom 14. Mai 2020 – 18 U 93/19
Ausgleichsanspruch eines Kommissionsagenten
Ein sog. Kommissionsagent, der wie ein Kommissionär im eigenen Namen und für fremde Rechnung verkauft, aber wie ein Handelsvertreter mit dieser Verkaufstätigkeit „ständig betraut“ ist, hat keinen Ausgleichsanspruch nach § 89b Abs. 1 HGB, wenn die vertragliche Verpflichtung des Agenten fehlt, dem Hersteller oder Lieferanten nach Vertragsende seinen Kundenstamm so zu übertragen, dass dieser sich diesen bei Vertragsende sofort und ohne Weiteres nutzbar machen kann. Hieran fehlt insbesondere dann, wenn der Betrieb eines Mono-Shops für Schuhe mangels Zugriffs des Herstellers bzw. Lieferanten auf die Räumlichkeiten nicht fortgesetzt werden kann und der vorherige Kommissionsagent den Shop dort mit vergleichbaren Waren weiter auf eigene Rechnung betreibt.
Urteil des OLG Frankfurt vom 10. Juni 2020 – Aktz. 6 U 46/18
Handelsvertreter muss keine Preisverhandlungsbefugnis haben
Eine Person muss nicht notwendigerweise über die Möglichkeit verfügen, die Preise der Waren, deren Verkauf sie für Rechnung des Unternehmers besorgt, zu ändern, um als Handelsvertreter im Sinne der EU-Handelsvertreterrichtlinie eingestuft zu werden.
Urteil des EuGH vom 4. Juni 2020 – Aktz. C-828 / 18
Abgrenzung Handelsvertreter vom Gelegenheitsvermittler
Die Verpflichtung des Handelsvertreters, sich ständig um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften für den Unternehmer zu bemühen, muss nicht förmlich und nicht ausdrücklich niedergelegt sein, sie kann sich auch aus einer tatsächlichen Handhabung zu einer Rechtspflicht entwickeln. Hiervon kann in der Regel ausgegangen werden, wenn der Vertrag von den Parteien tatsächlich durchgeführt wird. Maßgebend ist das Gesamtbild der tatsächlichen Handhabung, wobei alle Umstände des Einzelfalls heranzuziehen und in ihrer Gesamtheit zu würdigen sind. Das Merkmal „ständig“ bedeutet nicht langfristig oder auf unbestimmte Zeit, genügend ist vielmehr die Betrauung für eine gewisse Zeit, wobei entscheidend das Bemühen um eine unbestimmte Vielzahl von Abschlüssen ist.
Urteil des LG Ravensburg vom 7.8.2015 – Aktz.8 O 29/09 KfH 2