CDH – der Verband für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb
Kompetenz für Vertrieb
Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. ist der Spitzenverband für Vertriebsunternehmen in Deutschland. Die Mitglieder sind selbständige Unternehmer, die im Vertrieb auf der B2B-Ebene tätig sind – und das in allen Branchen. Unser Know-how für Handelsvertreter reicht von der Interessenvertretung und Rechtsberatung über die Prozesskostenfinanzierung und Vertretungsvermittlung bis hin zu Einkaufsvorteilen und Angeboten zum Erfahrungsaustausch.
Die CDH ein starker Partner für selbständige Vertriebsprofis
Die CDH versteht sich als Dienstleistungszentrum für Vertrieb mit zwei Zielrichtungen:
- Beeinflussung und Mitgestaltung der Rahmenbedingungen für Vertriebsunternehmen.
- Bereitstellung von umfangreichen Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen für die Geschäftstätigkeit der Mitgliedsunternehmen.
Die CDH – immer aktuell
Termine, Hinweise auf Veranstaltungen, Neues zu Rahmenabkommen, Interessantes zum Messegeschehen, Urteile des Monats und News rund um die CDH-Organisation und den B2B-Vertrieb
plus
unsere Themenfelder mit Beiträgen über Recht, B2B-Vertrieb, Politik, Verkehr, Gründer und Digitalisierung

Urteil des Monats
Mindestausgleich bezogen auf eine aus wirtschaftlichen Gründen fortzuzahlende Zusatzprämie
Auch wenn der Unternehmer im Falle der hypothetischen Fortführung des Vertreterverhältnisses nicht verpflichtet wäre, dem Handelsvertreter für die fortgeführte Nutzung der bislang vermittelten Geschäftsbeziehungen weitere Provisionen zu zahlen, kann der für den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gemäß § 89b Abs. 1 Nr. 1 HGB erforderliche Unternehmervorteil ausnahmsweise im Sinne eines Mindestausgleichs auf die Höhe einer bislang gezahlten Zusatzprämie geschätzt werden.
Auch ein befristeter Kooperationsvertrag kann ein Handelsvertretervertrag sein
Auch ein befristeter Kooperationsvertrag kann die rechtliche Qualität eines Handelsvertretervertrages haben. Ist dies der Fall, hat der betreffende Kooperationspartner auch einen Anspruch auf die Erteilung eines Buchauszuges.
Auskunftsanspruch besteht neben Buchauszugsanspruch, wenn auf unterschiedliche Informationen gerichtet
Der Handelsvertreter kann nicht nur einen sogenannten Buchauszug verlangen, der alle für ihn provisionspflichtigen Geschäfte auflistet. Er darf zusätzlich auch weitere Auskünfte zu Informationen beanspruchen, die nicht im Buchauszug stehen, wenn diese für seine Provisionsansprüche wichtig sind.

CDH News
Fruchtbarer Austausch auf der CDH Herbstsitzung
Am 14. November 2025 haben sich das CDH-Präsidium und die Geschäftsführung der CDH e.V. mit den Vorsitzenden und Hauptgeschäftsführern der CDH Landesverbände zur sogenannten Herbstsitzung in Berlin getroffen und sich zu einer Vielzahl von aktuellen Themen ausgetauscht.
Messeticker: Nordstil-Winter 2026 – für CDH-Mitglieder kostenlos
Die Nordstil Winter 2026 wird vom 10. bis 12. Januar 2026 im Messegelände der Hansestadt Hamburg stattfinden. Für CDH-Mitglieder ist ein Besuch möglich, ohne Eintritt zahlen zu müssen.
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Neue Audioangebote – CDH Insider Podcast und CDH Shortcast zum Urteil des Monats – gestartet
Die CDH hat in den vergangenen Monaten zwei neue Audioformate gestartet, die die Sichtbarkeit der CDH in den sozialen Medien noch weiter vergrößern und gleichzeitig einen hohen Informationsgehalt bieten.







