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CDH – Verband für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb2024-07-08T14:14:40+02:00

CDH – der Verband für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb

Kompetenz für Vertrieb

Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. ist der Spitzenverband für Vertriebsunternehmen in Deutschland. Die Mitglieder sind selbständige Unternehmer, die im Vertrieb auf der B2B-Ebene tätig sind – und das in allen Branchen. Unser Know-how für Handelsvertreter reicht von der Interessenvertretung und Rechtsberatung über die Prozesskostenfinanzierung und Vertretungsvermittlung bis hin zu Einkaufsvorteilen und Angeboten zum Erfahrungsaustausch.

Bereits vorhandene Inhalte zu diesem Thema finden Sie in unserem Themenfeld Digitalisierung!

Die Stimmen unserer Mitglieder – authentisch und persönlich! Für Sie aufgenommen.

Sie sind noch kein Mitglied? Dann ist unsere Landingpage genau das richtige für Sie!

Wir haben Service, Beratung und die richtigen Informationen für Sie! So können Sie sich ganz um das Geschäft kümmern. Neugierig?

Sie wollen neue Märkte erschließen? Und Ihren Vertrieb auslagern? So schaffen Sie den Spagat zwischen geringen Kosten und hoher Effizienz.

Handelsvertreter im B2B – der unbekannte Riese. Mit unserem Know-how und Service erfahren Sie mehr über diesen Vertriebsweg.

Die CDH ein starker Partner für selbständige Vertriebsprofis

Die CDH versteht sich als Dienstleistungszentrum für Vertrieb mit zwei Zielrichtungen:

  • Beeinflussung und Mitgestaltung der Rahmenbedingungen für Vertriebsunternehmen.
  • Bereitstellung von umfangreichen Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen für die Geschäftstätigkeit der Mitgliedsunternehmen.

Die CDH – immer aktuell

Termine, Hinweise auf Veranstaltungen, Neues zu Rahmenabkommen, Interessantes zum Messegeschehen, Urteile des Monats und News rund um die CDH-Organisation und den B2B-Vertrieb
plus
unsere Themenfelder mit Beiträgen über Recht, B2B-Vertrieb, Politik, Verkehr, Gründer und Digitalisierung

Urteil des Monats

Kein Anspruch auf Auskunft und Buchauszug bei zweifelsfrei nicht provisionspflichtigen Geschäften

Hängt die Frage des Bestehens von Provisionsansprüchen bei feststehender Sachlage allein von der rechtlichen Würdigung des betreffenden Sachverhalts ab und führt die rechtliche Würdigung zur Verneinung offener Provisionsansprüche, ist ein Anspruch auf Ergänzung des Buchauszuges gemäß § 87c Absatz 2 HGB zu verneinen.

Von |2024-10-08T12:33:35+02:0008.10.2024|Urteile-Kategorie: |

CDH News

AUFGEPASST! BIG SALE!

📢 𝑷𝒓𝒆𝒊𝒔-𝑯𝒂𝒍𝒃𝒊𝒆𝒓𝒖𝒏𝒈 𝒇ü𝒓 𝒇𝒂𝒔𝒕 𝒂𝒍𝒍𝒆 𝒈𝒆𝒅𝒓𝒖𝒄𝒌𝒕𝒆𝒏 𝑩ü𝒄𝒉𝒆𝒓 𝒖𝒏𝒅 𝑩𝒓𝒐𝒔𝒄𝒉ü𝒓𝒆𝒏 𝒊𝒎 𝑪𝑫𝑯-𝑺𝒉𝒐𝒑! 📢

Von |2024-11-04T11:46:09+01:0004.11.2024|

Corona Hilfen

Hier finden Sie Informationen zu Wirtschaftshilfen der Bundesregierung, sowie die Stellungsnahmen und Forderungen der CDH.

Corona Soforthilfen

Die CDH ist Stimme für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb

Wir vertreten die Interessen von fast 34.000 Vertriebsunternehmen aller Branchen in Deutschland.
Werden Sie jetzt Teil unseres Netzwerks – und profitieren Sie von konkurrenzlosen Vorteilen!

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