CDH – der Verband für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb
CDH-Techniktagung 2026

Am 27. März 2026 in Heilbronn: Praxisnahe Einblicke, fundierter Austausch und konkrete Anwendungsbeispiele rund um den Einsatz von KI im Vertrieb. Impulse aus Wirtschaft und Technologie – am Zukunftsstandort IPAI.
Jetzt informieren und zur Techniktagung anmelden. Klicken Sie JETZT auf den unterstehenden Button!
Kompetenz für Vertrieb
Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. ist der Spitzenverband für Vertriebsunternehmen in Deutschland. Die Mitglieder sind selbständige Unternehmer, die im Vertrieb auf der B2B-Ebene tätig sind – und das in allen Branchen. Unser Know-how für Handelsvertreter reicht von der Interessenvertretung und Rechtsberatung über die Prozesskostenfinanzierung und Vertretungsvermittlung bis hin zu Einkaufsvorteilen und Angeboten zum Erfahrungsaustausch.
Die CDH ein starker Partner für selbständige Vertriebsprofis
Die CDH versteht sich als Dienstleistungszentrum für Vertrieb mit zwei Zielrichtungen:
- Beeinflussung und Mitgestaltung der Rahmenbedingungen für Vertriebsunternehmen.
- Bereitstellung von umfangreichen Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen für die Geschäftstätigkeit der Mitgliedsunternehmen.
Die CDH – immer aktuell
Termine, Hinweise auf Veranstaltungen, Neues zu Rahmenabkommen, Interessantes zum Messegeschehen, Urteile des Monats und News rund um die CDH-Organisation und den B2B-Vertrieb
plus
unsere Themenfelder mit Beiträgen über Recht, B2B-Vertrieb, Politik, Verkehr, Gründer und Digitalisierung

Urteil des Monats
Wann ein ausländischer Gerichtsstand den Ausgleichsanspruch ausschließen kann
Die Richter des 2. Senates des Kammergerichtes in Berlin bestätigten in ihrer Entscheidung die Wirksamkeit einer ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten eines US-Staates im Rahmen des Vertriebs cloudbasierter Softwaredienstleistungen.
Mindestausgleich bezogen auf eine aus wirtschaftlichen Gründen fortzuzahlende Zusatzprämie
Auch wenn der Unternehmer im Falle der hypothetischen Fortführung des Vertreterverhältnisses nicht verpflichtet wäre, dem Handelsvertreter für die fortgeführte Nutzung der bislang vermittelten Geschäftsbeziehungen weitere Provisionen zu zahlen, kann der für den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gemäß § 89b Abs. 1 Nr. 1 HGB erforderliche Unternehmervorteil ausnahmsweise im Sinne eines Mindestausgleichs auf die Höhe einer bislang gezahlten Zusatzprämie geschätzt werden.
Auch ein befristeter Kooperationsvertrag kann ein Handelsvertretervertrag sein
Auch ein befristeter Kooperationsvertrag kann die rechtliche Qualität eines Handelsvertretervertrages haben. Ist dies der Fall, hat der betreffende Kooperationspartner auch einen Anspruch auf die Erteilung eines Buchauszuges.

CDH News
Austausch mit der Bundesregierung im Gemeinschaftsausschuss
Am 13. Januar trafen sich die im Gemeinschaftsausschuss der deutschen Wirtschaft zusammengeschlossenen 19 führenden Verbände der gewerblichen Wirtschaft, darunter auch die CDH, zum Austausch mit der Bundesregierung anlässlich der bevorstehenden Veröffentlichung des Jahreswirtschaftsberichtes 2026 zur wirtschaftlichen Lage sowie den notwendigen wirtschaftspolitischen Weichenstellungen unter Leitung von Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katharina Reiche.
Zur Frankfurter Messe Ambiente 2026 haben CDH-Mitglieder freien Eintritt!
CDH - Mitglieder können erneut die Frankfurter Messe Ambiente, die vom 06. bis zum 10. Februar 2026 in Frankfurt stattfindet, kostenlos besuchen und zwar für die gesamte Dauer der Messe.
Fruchtbarer Austausch auf der CDH Herbstsitzung
Am 14. November 2025 haben sich das CDH-Präsidium und die Geschäftsführung der CDH e.V. mit den Vorsitzenden und Hauptgeschäftsführern der CDH Landesverbände zur sogenannten Herbstsitzung in Berlin getroffen und sich zu einer Vielzahl von aktuellen Themen ausgetauscht.
Kostenfreien 30-Tage-Testzugang – völlig unverbindlich!
Dann holen Sie sich jetzt ganz unkompliziert Ihren kostenfreien 30-Tage-Testzugang – völlig unverbindlich!







