CDH – der Verband für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb
Kompetenz für Vertrieb
Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. ist der Spitzenverband für Vertriebsunternehmen in Deutschland. Die Mitglieder sind selbständige Unternehmer, die im Vertrieb auf der B2B-Ebene tätig sind – und das in allen Branchen. Unser Know-how für Handelsvertreter reicht von der Interessenvertretung und Rechtsberatung über die Prozesskostenfinanzierung und Vertretungsvermittlung bis hin zu Einkaufsvorteilen und Angeboten zum Erfahrungsaustausch.
Die CDH ein starker Partner für selbständige Vertriebsprofis
Die CDH versteht sich als Dienstleistungszentrum für Vertrieb mit zwei Zielrichtungen:
- Beeinflussung und Mitgestaltung der Rahmenbedingungen für Vertriebsunternehmen.
- Bereitstellung von umfangreichen Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen für die Geschäftstätigkeit der Mitgliedsunternehmen.
Die CDH – immer aktuell
Termine, Hinweise auf Veranstaltungen, Neues zu Rahmenabkommen, Interessantes zum Messegeschehen, Urteile des Monats und News rund um die CDH-Organisation und den B2B-Vertrieb
plus
unsere Themenfelder mit Beiträgen über Recht, B2B-Vertrieb, Politik, Verkehr, Gründer und Digitalisierung

Urteil des Monats
Wann ein Buchauszug nicht als erfüllt gilt
Das OLG München hat eine wichtige Klarstellungen zur Erfüllung eines Anspruchs auf einen Buchauszug für Handelsvertreter getroffen.
Außerordentliche Kündigung eines Handelsvertretervertrages wegen Änderung der Vertriebsorganisation
Das OLG München hatte sich in diesem Verfahren zunächst mit der Frage zu befassen, ob eine Angestellteneigenschaft des gegen die außerordentliche Kündigung klagenden Handelsvertreters vorgelegen hat.
Unzulässige Verjährungsverkürzung in AGB
In AGB ist eine Verjährungsabkürzung unwirksam, wenn diese auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Vertragsverletzung erfassen können, weil derartige Ansprüche in der betreffenden Klausel nicht ausdrücklich ausgenommen sind. Auch eine daran anschließende Klausel mit der die „Herausnahme von Ansprüche(n), für die das Gesetz zwingend eine längere Verjährung bestimmt“ ändert an dem Verstoß gegen § 202 Abs. 1 BGB nichts, da eine solche pauschale Herausnahme in AGB nach § 307 BGB nicht möglich ist.

CDH News
Nordstil-Sommer 2025 – für CDH-Mitglieder kostenloser Eintritt
Die Nordstil wird vom 26. bis 28. Juli 2025 im Messegelände der Hansestadt Hamburg stattfinden.
CDH Präsidium neu gewählt
Auf der diesjährigen CDH Hauptversammlung am 12. Mai 2025 in Berlin stand die Neuwahl des CDH Präsidium auf dem Programm.
Aktionsbündnis Wirtschaftswarntag – gemeinsamer Appell an die Spitzen der Koalitionsverhandler
Mit einem gemeinsamen Brief hat sich das Aktionsbündnis Wirtschaftswarntag, dem auch die CDH angehört, an die Vorsitzenden der verhandelnden Parteien gewandt und an diese appelliert, nun die richtigen Reformen einzuleiten
KI als Booster im Vertrieb – 6. Zukunftswerkstatt Sales Excellence – Exklusiv-Rabatt sichern
KI als Booster im Vertrieb - Strategien und digitale Werkzeuge für intelligentes Verkaufen - so lautet das Motto der 6. Zukunftswerkstatt Sales Excellence, die am 8. Mai 2025 in Frankfurt am Main stattfinden wird. Das Event von Sales Excellence wird in Kooperation mit der CDH und dem VDI veranstaltet. CDH Mitglieder erhalten einen exklusiven Rabatt.





