CDH – der Verband für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb
Kompetenz für Vertrieb
Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. ist der Spitzenverband für Vertriebsunternehmen in Deutschland. Die Mitglieder sind selbständige Unternehmer, die im Vertrieb auf der B2B-Ebene tätig sind – und das in allen Branchen. Unser Know-how für Handelsvertreter reicht von der Interessenvertretung und Rechtsberatung über die Prozesskostenfinanzierung und Vertretungsvermittlung bis hin zu Einkaufsvorteilen und Angeboten zum Erfahrungsaustausch.
Die CDH ein starker Partner für selbständige Vertriebsprofis
Die CDH versteht sich als Dienstleistungszentrum für Vertrieb mit zwei Zielrichtungen:
- Beeinflussung und Mitgestaltung der Rahmenbedingungen für Vertriebsunternehmen.
- Bereitstellung von umfangreichen Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen für die Geschäftstätigkeit der Mitgliedsunternehmen.
Die CDH – immer aktuell
Termine, Hinweise auf Veranstaltungen, Neues zu Rahmenabkommen, Interessantes zum Messegeschehen, Urteile des Monats und News rund um die CDH-Organisation und den B2B-Vertrieb
plus
unsere Themenfelder mit Beiträgen über Recht, B2B-Vertrieb, Politik, Verkehr, Gründer und Digitalisierung
Urteil des Monats
Kein Anspruch auf Auskunft und Buchauszug bei zweifelsfrei nicht provisionspflichtigen Geschäften
Hängt die Frage des Bestehens von Provisionsansprüchen bei feststehender Sachlage allein von der rechtlichen Würdigung des betreffenden Sachverhalts ab und führt die rechtliche Würdigung zur Verneinung offener Provisionsansprüche, ist ein Anspruch auf Ergänzung des Buchauszuges gemäß § 87c Absatz 2 HGB zu verneinen.
Kündigungserschwernis und Anrechnung einer Teilvergütung auf den Ausgleichsanspruch
In dem zugrundeliegenden Fall stritten die Parteien über Zahlungsansprüche des Handelsvertreters nach Kündigung des Handelsvertretervertrages durch das vertretene Unternehmen.
Kein Billigkeitsabzug im Falle der Zahlung von Einmalprovisionen bei zu erwartenden Provisionen aus künftigen Geschäften
Die Gewährung des Ausgleichsanspruchs muss gemäß § 89b Abs. 1 Nr. 2 HGB ebenfalls der Billigkeit entsprechen. Prognostisch ist dabei von Provisionsverlusten des Handelsvertreters auszugehen.
CDH News
AUFGEPASST! BIG SALE!
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Neu! CDH-Kooperationsabkommen mit der CS-Systemhaus GmbH
Die CS-Systemhaus GmbH ist seit über dreißig Jahren Anbieter für Handelsvertreter- (CRM) Software und bietet für CDH-Mitglieder jetzt besonders günstige Preise.
CDH-Partnerhändler Bleker jetzt auch mit Nachlässen für Alfa Romeo und Fiat und mit Aktionsnachlässen für Renault
Der CDH-Partnerhändler für zahlreiche Marken, die Bleker-Gruppe, bietet jetzt auch für Fahrzeuge der Marken Alfa Romeo und Fiat Preisnachlässe für CDH-Mitglieder.
Umfrage der CDH zur Nachhaltigkeit in der Handelsvertretung
Um wettbewerbsfähig zu bleiben, kann es heute entscheidend sein, den Anforderungen von Herstellern und Kunden an nachhaltigen Geschäftspraktiken schon frühzeitig gerecht zu werden.