Zum 1. Oktober 2020 erhöhen sich für Minijob-Arbeitgeber die Umlagesätze der Arbeitgeberversicherung. Die Umlage 1 steigt auf 1,0 Prozent (bislang 0,9%) und die Umlage 2 beträgt künftig 0,39 Prozent (bislang 0,19%). Auslöser für die Anhebung sind zum einen die durch die Corona-Pandemie geringeren Umlageeinnahmen und zum anderen die deutlich gestiegenen Ausgaben bei den Erstattungsleistungen.
Auch Minijobber haben bei Krankheit sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft einen Anspruch auf Fortzahlung des Verdienstes durch den Arbeitgeber. Auf die Arbeitgeber können dadurch unter Umständen erhebliche finanzielle Belastungen zukommen. Durch die Zahlung der Umlagen – U1 (Krankheitsfall) und U 2 (Mutterschaft) – sind sie gegen diese finanziellen Risiken bei der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See abgesichert.
Die geänderten Umlagesätze sind erstmalig bei der Beitragsabrechnung für den Monat Oktober 2020 zu berücksichtigen und ist im Beitragsnachweis für diesen Monat auszuweisen. Sofern der Minijob-Zentrale ein Dauer-Beitragsnachweis vorliegt, werden die Umlagebeträge automatisch angepasst. Sofern der Minijob-Zentrale bei einem vorliegenden Dauer-Beitragsnachweis ein SEPA-Basislastschriftmandat vorliegt, werden die Abgaben im Oktober 2020 ebenfalls in richtiger Höhe eingezogen. Arbeitgeber, die selbst überweisen, müssen den Überweisungsbetrag selber anpassen.