Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr ein Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur veröffentlichen. Das teilte das Bundesverkehrsministerium am 21. September mit. Es sei weiterhin vorgesehen, „gemeinsam genutzte private und gewerbliche Ladesäulen, zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern und auf Mitarbeiterparkplätzen, sowie private Ladestationen zu fördern“, hieß es. Genauere Angaben seien derzeit noch nicht möglich, aber Förderungen sollten noch in diesem Jahr beantragt werden können.
Im Zusammenhang mit dem Corona-Konjunkturpaket wollte die Bundesregierung mit 500 Millionen Euro den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur unterstützen. Nachdem der Bundestag am 18. September den Anspruch auf eine private Ladestelle für Wohnungseigentümer und Mieter beschlossen hat, dürfte die Nachfrage nach solchen Förderungen demnächst steigen.
Das Verkehrsministerium verwies darauf, dass schon jetzt die Installation von privater Ladeinfrastruktur mit dem Handwerkerbonus gefördert werden könne. Dieser Bonus sehe eine steuerliche Begünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen vor.
Dem beschlossenen Gesetz zufolge kann künftig jeder Wohnungseigentümer „angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die […] dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge […] dienen“. Über die Durchführung des Einbaus sei „im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen“. Auch Mieter können künftig vom Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache verlangen, die dem Laden von Elektroautos dient.