Lange wurde um den Einsatz des bundesweit ersten Streckenradars nahe Hannover gerungen – jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht endgültig entschieden: Es ist rechtmäßig im Einsatz. Nun ist der Weg frei für mögliche weitere Anlagen.

Das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle südlich von Hannover ist rechtmäßig im Einsatz. Das Bundesverwaltungsgericht habe den Antrag eines Klägers auf Zulassung der Revision zurückgewiesen, teilte das niedersächsische Innenministerium am 28. September mit. Damit sei der seit Anfang 2019 laufende Rechtsstreit über Section Control endgültig abgeschlossen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg sei rechtskräftig (Urteil vom 13.11.2019, Az. 12 LC 79/19).

Das System war im vergangenen Jahr zeitweise abgeschaltet worden. Ein Anwalt hatte datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet. Die Anlage ging wieder in Betrieb, als das niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Klage im November 2019 abwies.

Nach Einschätzung des ADAC gibt es andernorts aber bislang keine konkreten Pläne dafür, die rechtliche Klärung macht demnach jedoch „den Weg frei für andere“. Allerdings sei die Anlage teurer und aufwendiger als herkömmliche Systeme, daher sei eine Evaluation wünschenswert – was bringt die Anlage für die Verkehrssicherheit? Konkrete Veränderungen müssten erfasst werden, sagte eine ADAC-Sprecherin.

Die Anlage misst das Tempo nicht an einer einzelnen Stelle, sondern ermittelt die durchschnittliche Geschwindigkeit auf einer rund 2,2 Kilometer langen Strecke. Dafür werden kurzfristig alle Kennzeichen erfasst. In anderen Ländern – wie zum Beispiel Österreich – ist diese Technik bereits im Einsatz.