Auch in diesem Jahr werden die Finanzverwaltungen diverse Bundesländer den Weihnachtsfrieden wahren. Mitgeteilt haben dies bisher die Länder Bayern, Hessen und NRW.
Die Finanzverwaltung stellt mit dem Weihnachtsfrieden sicher, dass Bürger eine möglichst ungestörte Weihnachtszeit verbringen können. Betriebsprüfungen werden in dieser Zeit nicht eingeleitet und ebenfalls keine Prüfungsberichte versandt. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Dies gilt nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z.B. Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z.B. bei drohender Verjährung). Steuerbescheide werden demgegenüber durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.
Einzelheiten finden sich unter: Bayrisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung v. 7.12.2020, Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 13.12.2020, Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 13.12.2020 (il)