Am 05.03.2021 hat die EU-Kommission drei Leitfäden zur Erleichterung des freien Warenverkehrs angenommen. Sie betreffen jeweils die Anwendung der Verordnung zur gegenseitigen Anerkennung von Waren, die Anwendung der AEUV-Bestimmungen zum freien Warenverkehr und die Anwendung von Artikel 4 der neuen Marktüberwachungsverordnung.
Die Leitfäden sollen dazu beitragen, eine einheitlichere Umsetzung der Vorschriften über den freien Warenverkehr zu gewährleisten und die Funktionalität des Binnenmarktes zu verbessern. Sowohl Europäischen Unternehmen als auch Verwaltungsbehörden dienen sie als Leitlinien zur besseren Ausschöpfung des Binnenmarktes.
Konkret bietet der Leitfaden zur Anwendung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren detaillierte Informationen zu verschiedenen in der Verordnung enthaltenen Aspekten. Unter anderem wird Bezug auf die Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung, auf die Bewertung von Waren durch nationale Behörden und auf die Unterstützungsdienste der SOLVIT-Stellen genommen.
Der Leitfaden zur Anwendung der Vorschriften des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) über den freien Warenverkehr gibt einen Überblick über die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu Hindernissen, die für Waren und Wirtschaftsbeteiligte im Binnenmarkt auftreten können.
Der Leitfaden zur Anwendung von Artikel 4 der Verordnung (2019/1020) über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten soll die Marktüberwachung in der EU stärken und dazu beitragen, dass Produkte, die auf den EU-Markt gelangen, den EU-Produktvorschriften entsprechen. Dies soll insbesondere auch für Produkte, die online verkauft werden, gelten.
Hier finden Sie die entsprechende Mitteilung der EU-Kommission.