Das Bundeskabinett hat am 24.3.2021 den Entwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen. Kern des Gesetzentwurfes ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden.

Der Gesetzentwurf enthält folgende Regelungen:

Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften

Globalisierung der für die Umwandlung von Körperschaften maßgeblichen Teile des Umwandlungssteuergesetzes

Ersatz der Ausgleichsposten bei organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen durch die sog. Einlagelösung

Streichung des Abzugsverbots für Gewinnminderungen aus Währungskursschwankungen

Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir weiter berichten.

Quelle: BMF Pressemitteilung v. 24.3.2021