Prozesskostenfinanzierung

Handelsvertreter können in ihrem Berufsalltag schnell rechtliche Hilfe benötigen. Zum Beispiel, wenn bei Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses der Ausgleich nicht gezahlt wird, wenn Provisionen falsch berechnet werden oder wenn Ihnen ein Wettbewerbsverstoß vorgeworfen wird.

Die auf Vertriebsrecht spezialisierten Juristen in den CDH-Landesverbänden beraten die Mitglieder in solchen Fällen in rechtlichen Fragen. Sie analysieren die Situation, geben Tipps und Ratschläge und entwickeln strategische Konzepte, wie der Handelsvertreter am erfolgversprechendsten vorgehen sollte. Sie führen den Schriftwechsel mit der Konfliktpartei und kontern auf Anwaltsscheiben. In vielen Fällen lässt sich der Rechtsstreit dadurch beilegen. Doch was ist, wenn es zum Prozess kommt?

Wir gehen für Sie ins Risiko – Ihr Recht ist es uns wert!

Das Ergebnis eines Prozesses ist nur schwer vorherzusagen, auch wenn die Erfolgsaussichten auf den ersten Blick gut sind. Ein Kläger braucht finanzielle Mittel, um einen Prozess durchzustehen. Für seinen Rechtsanwalt, Vorschüsse für das Gericht und gegebenenfalls für Sachverständigengutachten. Auch fallen Kosten für den Gegner an, wenn der Rechtsstreit trotz allem doch verloren wird.

Möglicherweise ist auch der Anspruchsgegner wirtschaftlich deutlich überlegen. Er kann sämtliche Instanzen ausschöpfen und hat alle Möglichkeiten, das Verfahren in die Länge zu ziehen. Dann besteht die Gefahr, dass dem Kläger „der Atem ausgeht“ – die finanziellen Mittel schon nach einer Instanz ausgeschöpft sind und es keinen weiteren Handlungsspielraum gibt.

Das heißt insgesamt: Ein Kläger braucht in der Regel einen langen Atem, um seine Ansprüche durchzuzusetzen.

Hier gibt es Unterstützung – die CDH legal!

Die CDH legal ist eine Gesellschaft der CDH-Landesverbände. Sie haben sich zusammengeschlossen, um ihren Mitgliedern eine Prozesskostenfinanzierung zu bieten. Die CDH legal GmbH erhält im Erfolgsfall einen bestimmten Prozentsatz von den erstittenen Erlösen.

Voraussetzungen:

  • Sie sind CDH-Mitglied.
  • Wenn ein Handelsvertreter Mitglied wird, um die Prozesskostenfinanzierung zu nutzen, muss er sich verpflichten, der CDH-Organisation mindestens drei Jahre anzugehören.
  • Der Streitgegenstand liegt im Vertriebsrecht und artverwandten Rechtsgebieten und wird vor einem Gericht in Deutschland oder in Österreich verhandelt.
  • Der Prozess hat Aussicht auf Erfolg.
  • Der Prozessgegner ist solvent.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website der CDH legal GmbH. Oder schauen Sie sich unseren Flyer an!

Die CDH ist Stimme für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb

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