Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sein Schreiben v. 4.4.2018 – IV C 5 – S 2334/18/10001 zur lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer überarbeitet und die ergänzenden Ausführungen nebst Änderungen in einem neuen Schreiben v. 3.3.2022 – IV C 5 – S 2334/21/10004 :001 veröffentlicht.
Die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist in § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG sowie R 8.1 Absatz 9 und 10 LStR geregelt. Zu den nachstehend aufgezählten Themen werden die Ergebnisse der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zusammengefasst.
Das BMF hat Änderungen zu folgenden Themen vorgenommen:
- Pauschale Nutzungswertmethode
- Individuelle Nutzungswertmethode
- Wechsel der Bewertungsmethode
- Fahrergestellung
- Familienheimfahrten
- Leasing
- Nutzungsentgelt
- Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten
- Elektromobilität
- Anwendungsregelungen
Das vollständige BMF-Schreiben finden Sie ist in der Infothek Steuern auf den Internetseiten der CDH hier. Änderungen gegenüber dem BMF-Schreiben v. 4.4.2018 sind durch Fettschrift hervorgehoben.
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