Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sein Schreiben v. 4.4.2018 – IV C 5 – S 2334/18/10001 zur lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer überarbeitet und die ergänzenden Ausführungen nebst Änderungen in einem neuen Schreiben v. 3.3.2022 – IV C 5 – S 2334/21/10004 :001 veröffentlicht.

Die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist in § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG sowie R 8.1 Absatz 9 und 10 LStR geregelt. Zu den nachstehend aufgezählten Themen werden die Ergebnisse der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zusammengefasst.

Das BMF hat Änderungen zu folgenden Themen vorgenommen:

  • Pauschale Nutzungswertmethode
  • Individuelle Nutzungswertmethode
  • Wechsel der Bewertungsmethode
  • Fahrergestellung
  • Familienheimfahrten
  • Leasing
  • Nutzungsentgelt
  • Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten
  • Elektromobilität
  • Anwendungsregelungen

Das vollständige BMF-Schreiben finden Sie ist in der Infothek Steuern auf den Internetseiten der CDH hier. Änderungen gegenüber dem BMF-Schreiben v. 4.4.2018 sind durch Fettschrift hervorgehoben.

 

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