Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 23. November 2022 eine Übersicht über die ab dem 1. Januar 2023 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht.
Das Schreiben vom 23.11.2022 – IV C 5 – S 2353/19/10010 :004) enthält eine Übersicht über die ab 1.1.2023 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland. Die Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind in der Übersicht mit Fettdruck gekennzeichnet.
Das Schreiben ist schon in der Infothek Steuern auf der Webseite der CDH https://cdh.de/services/infothek/steuer/ unter Spesensätze als Download unter nachstehendem Link verfügbar https://cdh.de/download/18491/?tmstv=1670321408