Zum 1. Januar 2023 wurde das Vormundschafts- und Betreuungsrecht umfassend reformiert. Der neue § 1358 BGB gibt Ehegatten und Lebenspartnern für den Notfall ein gegenseitiges 6-monatiges Vertretungsrecht im Bereich der Gesundheitssorge.
Wenn eine Person wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung plötzlich nicht mehr in der Lage war, selbst Entscheidungen zu treffen, brachte das bisher oft böse Überraschungen für die Ehe- oder Lebenspartner mit sich, sofern im Vorfeld keine entsprechende Vorsorge für den Notfall getroffen worden war.
Der Lebenspartner war nämlich nicht automatisch berechtigt, für seine Partnerin oder seinen Partner zu entscheiden. Stattdessen wurde ein gerichtlicher Betreuer bestellt. Das neue Betreuungsrecht gibt Ehegatten nun für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht, aber nur im Bereich der Gesundheitssorge.
Nach dieser Regelung können sich Ehegatten in medizinischen Notsituationen auch ohne eine General- und Vorsorgevollmacht gegenseitig vertreten und die Gesundheitssorge ihres nicht entscheidungsfähigen Partners übernehmen. Alle anderen Bereiche sind von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen. Dem Ehegatten ist es z.B. nicht möglich, Behördengänge zu erledigen, die Post zu öffnen oder Rechnungen im Auftrag des vertretenen Ehegatten zu bezahlen bzw. Bankgeschäfte zu tätigen. Dies geht nur mit einer General- und Vorsorgevollmacht.
Notvertretungsrecht nur für sechs Monate
Das Notvertretungsrecht gilt außerdem nur für 6 Monate. Bei länger anhaltenden Krankheitszuständen verhindert es nicht die Einleitung des gerichtlichen Betreuungsverfahrens. Davor schützt nach wie vor nur eine General- und Vorsorgevollmacht.
Kein Automatismus- nichts geht ohne den Arzt
Anders als in der Vergangenheit sind Ärzte gegenüber dem handelnden Ehegatten in den wesentlichen Angelegenheiten nun von der Schweigepflicht befreit. Die neue Notfallregelung tritt jedoch nicht automatisch in Kraft. Der Arzt muss zuerst prüfen, ob die Voraussetzungen dazu erfüllt sind oder Ausschlussgründe vorliegen, z.B. darf keine Eintragung eines Widerspruchs gegen das Ehegattenvertretungsrecht im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer vorhanden sein. Auch wenn bereits eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde, ist das Notvertretungsrecht hinfällig. Deswegen haben nun Ärztinnen und Ärzte neben den Betreuungsgerichten auch die Möglichkeit, Einsicht in das ZVR zu nehmen, sobald die Auskunft für die Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung erforderlich ist.
Unternehmer nicht vor dem Zugriff eines Betreuers geschützt
„Wenn Sie als Unternehmer plötzlich ausfallen und handlungsunfähig werden, hilft Ihnen das neue Notvertretungsrecht überhaupt nicht, denn es gilt nur für Angelegenheiten der Gesundheitssorge, nicht jedoch für Vermögensangelegenheiten und alle unternehmerisch notwendigen Vertretungen“, so Roland Bauer, Experte für Notfallkonzepte für Unternehmerfamilien bei der Firma secufox.
Fazit: Nur wenn eine aktuelle Unternehmer-General- und Vorsorgevollmacht und zusätzlich eine Patientenverfügung vorhanden sind, können Unternehmer und deren Familien sicher sein, dass eine Vertretung im Notfall auch funktionieren wird und in dieser Situation kein vom Gericht eingesetzter fremder Betreuer Entscheidungen für den Betroffenen trifft, sondern die vom Betroffenen gewünschten, vertrauten Vertreter handeln können.
Der Notfallplan für Unternehmer:innen von secufox
Es passiert immer plötzlich und unerwartet- Unfall, schwere Krankheit, Burnout oder, oder, oder…Wer soll jetzt wichtige Entscheidungen in den Bereichen Gesundheitssorge, Vermögen und im Alltagsgeschäft treffen? Wer kann kurzfristig das Unternehmen weiterführen und darf operative Entscheidungen treffen?
Die schlechte Nachricht
Ohne rechtsgültige Vollmachten wird das Betreuungsgericht einen fremden Betreuer einsetzen, der jetzt über alle privaten und betrieblichen Angelegenheiten entscheidet- nichts geht mehr, alles steht still!
Die gute Nachricht
Secufox – der CDH – Rahmenvertragspartner für den Bereich Notfallpläne – hat speziell für Unternehmerfamilien ein individuelles Notfallkonzept mit allen notwendigen Vollmachten entwickelt- zum Schutz und zur Absicherung des unternehmerischen Lebenswerks.
Die notwendigen Vollmachten
- Unternehmer-Generalvollmacht
- Handlungsvollmachten
- Gesellschaftervertretungsvollmachten
- Handlungsanweisungen
- Patientenverfügung
- Sorgerechtsverfügung
Mit dem von secufox konzipierten Notfallservice wird zusätzlich sichergestellt, dass im Notfall alle ausgewählten Vertreter Zugriff auf die benötigten Vollmachten haben und dass sie, falls nötig, persönlich durch die secufox Experten unterstützt werden- betrieblich wie privat. Wenn der Chef/die Chefin ausfällt, kann so das Unternehmen weitergeführt werden, ganz im Sinne des Unternehmers. Das individuelle Notfallkonzept wirkt so zuverlässig wie ein Schweizer Uhrwerk!
Wer das CDH-Webinar zum Notvertretungsrecht am 3. Februar 2023 verpasst hat, kann es sich auf Youtube unter https://youtu.be/xubJLaHocVA ansehen und sich nach Anmeldung mit Benutzername und Kennwort die Präsentation dieses Webinars und weiterer Webinare zur Notfallvorsorge als PDF-Datei ansehen und herunterladen, und zwar von der CDH-Internetseite https://cdh.de/services/infothek/webinare/ unter Notfallvorsorge. Es besteht außerdem die Möglichkeit, direkt einen kostenfreien, 30-minütigen Beratungstermin mit Jürgen Carstens, dem Experten für Unternehmer-Notfallpläne bei secufox zu vereinbaren. Die Kontaktdaten stehen am Schluss dieses Artikels. Zur Vorbereitung empfiehlt sich das Video des Webinars auf Youtube anzusehen und die Durchsicht der Webinar-Präsentation und des CDH-Leitfadens Notfallplan, den Sie auf der gleichen Internetseite direkt über der Webinar-Präsentation finden.
Holen Sie sich den Leitfaden für Ihren Notfallplan und starten Sie mit secufox durch. CDH – Mitglieder haben Sonderkonditionen.
Für Rückfragen stehen Ihnen als CDH-Mitglied die Experten von secufox, unserem Rahmenvertragspartner für Notfallpläne für Unternehmerfamilien, jederzeit gerne zur Verfügung. Tel.: 08031 1879 30 | E-Mail: info@secufox.com I http://www.secufox.com/cdh
Die Beratung im Vertriebsrecht, insbesondere auch eine Überprüfung Ihrer Handelsvertreterverträge ist eine der wesentlichen Leistungen der CDH Organisation für Mitglieder.
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