Viele Finanzämter halten auch 2023 den schon traditionellen Weihnachtsfrieden ein. Bis zum 31. Dezember 2023 verzichten die Finanzbeamten auf Maßnahmen, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler belastend sein könnten.

Zwischen Weihnachten und Neujahr bleiben die meisten Steuerpflichtigen von Mahnungen, Steuerbescheiden und Haftungsbescheiden verschont. Mit dem Weihnachtsfrieden soll dem besonderen Charakter des Weihnachtsfestes Rechnung getragen und damit ein kleiner Beitrag zu einem guten Verhältnis zwischen Steuerpflichtigen und Finanzämtern geleistet werden.

Bisher liegen zum Weihnachtsfrieden Informationen aus den folgenden Bundesländern vor:

Finanzämter in Bayern: Weihnachtsfrieden ab 21. Dezember 2023

Finanzämter in Brandenburg: Weihnachtsfrieden ab 22. Dezember 2023

Finanzämter in Nordrhein-Westfalen: Weihnachtsfrieden ab 17. Dezember 2023

Finanzämter in Hessen: Weihnachtsfrieden ab 20. Dezember 2023

Finanzämter in Rheinland-Pfalz: Weihnachtsfrieden ab 23. Dezember 2023

Finanzämter in Sachsen: Weihnachtsfrieden ab 23. Dezember 2023

Finanzämter in Thüringen: Weihnachtsfrieden ab 21. Dezember 2023

Es ist damit zu rechnen, dass weitere Bundesländer entsprechend handeln werden.