In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Sind die Straßenverhältnisse aber winterlich, also beispielsweise bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte, darf man nur mit Winterreifen unterwegs sein. Handelsvertreter, die im Winter mit dem Auto in unseren europäischen Nachbarländern unterwegs sind, sollten wissen, welche Regeln dort hinsichtlich einer möglichen Winterreifenpflicht gelten.

In Österreich beispielsweise gilt eine ähnliche Regelung wie in Deutschland. Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen vom 1. November bis 15. April Winterreifen oder je nach Beschilderung Schneeketten aufgezogen werden. Hält man sich nicht daran, drohen Bußgelder sogar bis zu 5000 Euro.

Komplizierter wird es hingegen in Italien. Es gibt keine landesweit einheitlichen Regelungen, denn jede Provinz kann selbst entscheiden, wie sie eine Winterreifenpflicht handhaben möchte. Auf die Regelungen wird an den jeweiligen Straßen mit Beschilderung hingewiesen. ADAC Juristen raten deshalb: Vor der Reise nach Italien über die Regelungen vor Ort informieren.

In Frankreich gilt zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres eine Winterreifen-Pflicht für Bergregionen. Eine aktuelle Übersichtskarte finden Sie auf der Internetseite von Securité Routière*. Innerhalb dieser Zonen gilt während der Winterperiode eine permanente Winterreifen-Pflicht. Durch Beschilderung kann auch kurzfristig für andere Straßen oder Regionen eine Winterreifen-Pflicht angeordnet werden. Die französische Polizei bestraft Verstöße gegen die Ausrüstungs-Pflicht mit einer Geldbuße von 135 Euro. Zudem kann die Weiterfahrt untersagt werden.

Weitere Informationen zu den Ländern: Schweiz, Tschechien, Slowenien, Kroatien, Dänemark, Großbritannien, Polen, Belgien, Niederlande, Norwegen, Finnland, Estland, Lettland, Luxemburg, Schweden Serbien und der Slowakei finden Sie hier: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/winterreifen-schneekette/