Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat den Referentenentwurf für ein „Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ veröffentlicht. Enttäuschend ist jedoch, dass sich Vorschläge aus einer Anfang des Jahre 2023 durchgeführten Verbändeabfrage kaum wieder finden.
Die im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen sind daher aus Sicht der CDH eher enttäuschend. Es sind zwar teilweise sinnvolle Ansätze enthalten, die nachstehend aufgeführt sind. Die Entlastungswirkung ist aber eher als gering zu bewerten. Die CDH wird sich daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass weitere Vorschläge aus der Wirtschaft aufgriffen werden.
Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht:
Nach bisher geltendem Recht sind Buchungsbelege grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist für diese Belege soll auf acht Jahre verkürzt werden. Im Einzelnen betrifft dies Änderungen des HGB, des Einführungsgesetzes zum HGB, der AO und des EGAO sowie des UStG.
Abbau von Melde- und Informationspflichten:
Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige soll entfallen. Zudem sieht das Gesetz die Abschaffung von Anzeige- beziehungsweise Informationspflichten in weiteren Bereichen vor, wie die Aufhebung einer Anzeigepflicht nach dem Mess- und Eichgesetz sowie einer Informationspflicht nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz.
Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung:
Der digitale Wandel soll insbesondere durch den Verzicht oder die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht gefördert werden. So soll beispielsweise das Schriftformerfordernis für Gewerberaum-Mietverträge gestrichen werden. Weitere Erleichterungen im Hinblick auf Formerfordernisse betreffen das Vereinsrecht und das Schuldrecht. Auch im Wirtschaftsrecht und in verschiedenen berufsrechtlichen Bestimmungen sollen Schriftformerfordernisse herabgestuft werden; dort soll dann künftig überwiegend die Textform gelten.
Darüber hinaus soll die Digitalisierung insbesondere durch folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Änderungen im Passgesetz: Bei der Flugabfertigung sollen Reisepässe künftig digital ausgelesen werden können.
- Änderungen des BGB, des HGB, der BNotO und der Versteigererverordnung sollen es künftig erlauben, öffentliche Versteigerungen online per Live-Stream mit Online-Gebotsabgaben oder in hybrider Form (vor Ort und virtuell) durchzuführen.
- Vermieter sollen künftig bei Betriebskostenabrechnungen Belege auch digital zur Einsichtnahme bereitstellen können
- Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll künftig die Nutzung einer Portallösung für Anmeldungen zum Wirtschaftsprüferexamen und zur Eignungsprüfung sowie für Mitteilungen an das Berufsregister ermöglichen. Auf die Vorlage von Urschriften und beglaubigten Abschriften soll verzichtet werden. Ferner soll eine IT-gestützte Durchführung von schriftlichen Examensprüfungen ermöglicht werden.
- Die Einführung der Textform für Anträge auf Elternzeit soll die Kommunikation zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern erleichtern. Zudem soll der automatisierte Datenabruf bei den Standesämtern den Nachweis von Geburten bei der Beantragung von Elterngeld erleichtern.
- Auch Änderungen im Arbeitszeitgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz sollen die stärkere Nutzung digitaler Verfahren widerspiegeln.
- Die Änderung des SGB II und des SGB IV soll die elektronische Übertragung der Daten über die Arbeitsunfähigkeit von Empfängern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende von den gesetzlichen Krankenkassen an die zuständigen Behörden erlauben.
Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und –beschleunigung:
Weitere Änderungen zielen auf eine Vereinfachung von Verwaltungsabläufen beziehungsweise deren Beschleunigung ab.
Der Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie, ist ebenfalls kürzlich veröffentlicht worden auf der Homepage des BMJ. Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir berichten.