Zum 01.07.2024 werden Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse mautpflichtig. Zeitgleich mit der Absenkung der Mautpflichtgrenze zum 01.07.2024 auf mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse tritt eine neue sog. „Handwerkerausnahme“ in Kraft, die aber für CDH-Mitglieder allenfalls in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen dürfte.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat eine Liste der handwerklichen Tätigkeiten, die unter die Ausnahme fallen, veröffentlicht. Handwerksbetriebe können ihre Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse, bei deren Einsatz die Voraussetzungen der Handwerkerausnahme in der Regel erfüllt werden, über ein Onlinemeldeportal des Mautsystembetreibers Toll Collect GmbH melden. Nähere Informationen zur Ausweitung der Mautpflicht, dazu wer was tun muss und zum Thema Handwerkerausnahme finden Sie unter http://www.balm.bund.de sowie auf http://www.toll-collect.de.
CDH-Mitglieder können auch ein Angebot unseres Rahmenvertragspartners für Tankkarten UTA Edenred nutzen und zwar unabhängig von der Nutzung einer UTA-Tankkarte. Informationen dazu finden Sie unter https://cdh.de/news-presse/aktuelles/