Für das Jahr 2025 wird die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat angehoben. Die Verdienstgrenze erhöht sich, weil der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde steigen wird.
Die Verdienstgrenze im Minijob legt fest, wie viel eine Minijobberin oder ein Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen darf. Die monatliche Verdienstgrenze ist dynamisch geregelt und orientiert sich am Mindestlohn. Wenn der gesetzliche Mindestlohn steigt, wird auch die Minijob-Grenze entsprechend angepasst. Durch die Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde steigt ebenfalls die Verdienstgrenze ab Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro monatlich.
Unter Zugrundelegung des gesetzlichen Mindestlohns wird die Verdienstgrenze im Minijob bestimmt. Dabei wird der maximale monatliche Verdienst ausgehend von einer Arbeitszeit von 10 Wochenstunden berechnet. Trotz der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde bleibt die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber gleich vorausgesetzt der Verdienst ist nicht höher als der zur Anwendung gelangende Mindestlohn. Bei einer Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat.
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erfordert die Erhöhung der Verdienstgrenze daher unter Umständen eine Anpassung der Arbeitsverträge: Wenn im Arbeitsvertrag als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns vereinbart wurde, muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Stundenlohn des Minijobbers anpassen.