Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. März 2025 dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025) mit welchem auch die Rechtsanwaltsvergütung angehoben wird, zugestimmt.

 Der Bundestag hatte zuvor in seiner Sitzung am 31. Januar 2025 dem KostBRÄG 2025 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses beschlossen.

Das Gesetz enthält Neuregelungen der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie die Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts.

Die Neuregelungen der Vormünder- und Betreuervergütung treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Die Änderungen bei Anwalts- und Justizkosten treten größtenteils am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Den vollständigen Text des Gesetzes, dem der Bundesrat nun zugestimmt hat, finden Sie nachstehend: (BR-Drucks. 89/25).

Zuvor hatten wir über das Gesetzgebungsverfahren bereits mit weiterführenden Informationen aus dem BMJ berichtet. Die Informationen finden Sie hier.