Ab dem 20. Juli 2025 sind Anfragen zur Bestätigung ausländischer USt-IdNrn. nur noch online möglich. Schriftliche oder telefonische Auskünfte können ab dann nicht mehr erfolgen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 6. Juni 2025 (GZ: III C 5 – S 7427-d/00014/001/002, DOK: COO.7005.100.2.11418369) eine Änderung des Abschnitts 18e.1 UStAE bekannt gemacht, die die Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNrn.) betrifft.
Zentraler Bestandteil der Änderung ist die verbindliche Vorgabe, dass Anfragen zur Bestätigung ausländischer USt-IdNrn. künftig ausschließlich über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) unter www.bzst.de zu stellen sind. Dies betrifft sowohl einfache als auch qualifizierte Anfragen. Die Möglichkeit der gleichzeitigen Abfrage mehrerer USt-IdNrn. bleibt bestehen.