Viele Unternehmer glauben, ein Handelsvertretervertrag liege nur vor, wenn der Vertrag auch ausdrücklich als solcher bezeichnet wird. Das stimmt aber nicht. Auch ein ganz anders bezeichneter Vertrag oder ein nicht näher betitelter Vertrag kann ein Handelsvertretervertrag sein. Denn entscheidend ist nicht ausschließlich, was vereinbart wurde – sondern auch was gelebt wird.

Was das im Alltag bedeutet, welche Risiken (und Chancen) darin stecken – und wie du erkennst, ob dein Verhältnis rechtlich schon ein Handelsvertretervertrag ist,
erfährst du in dieser neuen Shortcast-Folge:

„Wann liegt ein Handelsvertretervertrag vor?“

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und in wenigen Minuten verstehen, was viele erst merken, wenn es zu spät ist.

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