Wie jedes Jahr, sollen sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zum 1.1.2026 erhöhen. Ebenfalls angehoben werden, soll die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zustimmung des Bundesrats zu der Verordnung steht aber noch aus.
Steigende Grenzwerte in der Krankenversicherung
- In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat erhöhen.
- Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2026 auf jährlich 77.400 Euro beziehungsweise monatlich 6.450 Euro.
Änderungen in der Rentenversicherung
- Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll auf 8.450 Euro im Monat steigen.
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll sich diese Einkommensgrenze von 9.900 Euro im Monat auf 10.400 Euro im Monat erhöhen.
- Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, soll für 2026 vorläufig 51.944 Euro im Jahr betragen.
Rechengrößen ab 1.1.2026 im Überblick
| Rechengröße | |
| Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung | 8.450 Euro im Monat / 101.400 im Jahr |
| Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 10.400 Euro im Monat / 124.800 im Jahr |
| Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung | 77.400 Euro im Jahr / 6.450 Euro im Monat |
| Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung | 69.750 Euro im Jahr / 5.812,50 Euro im Monat |
| Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2026 in der Rentenversicherung | 51.944 Euro im Jahr |
