Die lange umstrittene E-Privacy-Verordnung (E-PVO) für Datenschutz in der elektronischen Kommunikation ist gescheitert. Am 22. November hatte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten den Kompromissvorschlag der finnischen Ratspräsidentschaft zurückgewiesen, darunter auch Deutschland. Die Europäische Union berät seit Januar 2017 über die E-PVO.
Ursprünglich sollte die Verordnung nach dem Willen der EU-Kommission bereits im Mai 2018 parallel mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft treten. Sie soll die mehr als 15 Jahre alte E-Privacy-Richtlinie modernisieren, die in Deutschland überwiegend im Telekommunikationsgesetz und im Telemediengesetz umgesetzt wurde.
Der neue EU-Kommissar für Binnenmarkt und Industrie, Thierry Breton, kündigte an, einen neuen Gesetzesentwurf vorlegen zu wollen. Mit einem neuen Kommissionspapier ist frühestens 2020 zu rechnen, das Gesetzgebungsverfahren dürfte dann wieder jahrelang dauern. Bis dahin sind vor allem die Vorgaben aus der DSGVO entscheidend. Ab 1. Januar 2020 übernimmt Kroatien die Ratspräsidentschaft. Im Juli übernimmt dann turnusgemäß Deutschland das Ruder.