Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) im Hinblick auf die Anhebung der Freigrenze für Geschenke von 35 € auf 50 € zum 1. Januar 2024 angepasst.
Durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 108) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2024 die Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG von 35 € auf 50 € angehoben. Das BMF hat den UStAE mit Schreiben v. 12. Juli 2024 – III C 3 – S 7015/23/10002 :001 – in Abschnitt 3.3, Abschnitt 15.6 sowie Abschnitt 15.12 entsprechend angepasst.
Das betreffende BMF, Schreiben v. 12. Juli 2024 – III C 3 – S 7015/23/10002 :001 haben wir in unsere Infothek Steuern eingestellt und steht hier als Download zur Verfügung: