Am 19. September 2025 tagte der Arbeitskreis „Selbständige im Vertrieb“ auf Einladung des VOTUM Verbandes. An der Sitzung nahmen Vertreter des BDD, ZGV, BGA, BVK, GDV, VDPB und natürlich der CDH teil. Seit Jahren nutzt die CDH dieses Verbändenetzwerk, um sich über politische Entwicklungen auszutauschen und, wenn erforderlich, gemeinsame Maßnahmen zu ergreifen.
Ein Schwerpunkt des diesmaligen Treffens lag auf der Diskussion über den Referentenentwurf eines Arbeitsmarktstärkungsgesetzes. Dieser sieht unter anderem eine Aktivrente vor, wonach ältere Arbeitnehmer neben der Rente bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen dürfen. Durch die Maßnahme soll ein Teil der Fachkräftelücke geschlossen werden. Selbständige werden in dem Referentenentwurf ausdrücklich ausgenommen. Die CDH und ihre Partnerverbände sehen hierin eine nicht hinnehmbare Diskriminierung von Selbständigen. Es ist kein logischer Grund ersichtlich, weshalb etwa ein angestellter Außendienstmitarbeiter im Alter zusätzlich zum Rentenbezug 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen darf, ein selbständiger Handelsvertreter aber nicht. Die Fachkräftelücke wird nicht kleiner durch den Ausschluss von Selbständigen von der Aktivrente. Im Gegensatz werden Selbständige, wie Handelsvertreter, Handwerker und andere, auch im Alter auf dem Markt fehlen.
Zum Dauerbrenner „Umsetzung der Plattformrichtlinie“ stellten die Teilnehmer fest, dass es keine neuen Entwicklungen gibt.
Weitere Themen des Arbeitskreises waren der Digital Fairness Act, die Verbraucherkreditrichtlinie und der Sozialpartnerdialog zur Arbeitszeitflexibilisierung.
Das nächste Treffen des Arbeitskreises findet am 09.12.2025 auf Einladung der CDH statt.
