Wenige Tage nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld in der Corona-Pandemie in seiner jüngsten Sitzung gebilligt. Der Bundestag hatte zuvor die Ausweitung des Kinderkrankengelds am 14.01.2021 kurzfristig an das sog. GWB-Digitalisierungsgesetz angefügt. Das Gesetz ist am 18.1.2021 bereits verkündet worden (BGBl. 2021 I S. 2), die Regelungen zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes sind rückwirkend zum 5.1.2021 bereits in Kraft getreten (Art. 13 GWB-Digitalisierungsgesetz).

In der betreffenden Passage des Artikelgesetzes ist zum Anspruch auf Kinderkrankengeld folgendes geregelt:

Das Kinderkrankengeld gesetzlich Versicherter steigt für das Jahr 2021 von 10 auf 20 Arbeitstage pro Elternteil und von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende, damit diese ihre Kinder zu Hause betreuen können.

  • Der Anspruch soll nicht nur bei Krankheit des Kindes gelten, sondern auch, wenn Kitas, Schulen oder Betreuungseinrichtungen pandemiebedingt geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet sind.
  • Er besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann. Zur Finanzierung überweist der Bund 300 Millionen Euro an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat bereits einen Fragen- und Antworten-Katalog zu den Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld veröffentlicht.

Hierin geht das Ministerium u.a. auf die folgenden Fragen näher ein:

  • Wo beantrage ich Kinderkrankengeld?
  • Wie können Eltern Kinderkrankentage in Anspruch nehmen, auch wenn ihr Kind nicht krank ist?
  • Können Eltern, die im Homeoffice arbeiten können, Kinderkrankengeld beantragen?
  • Wer gilt als alleinerziehend und kann 40 Arbeitstage pro Kind in Anspruch nehmen?
  • Wie ist es, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert und das andere Elternteil privat versichert ist?
  • Was gilt für Eltern, die zurzeit weniger arbeiten und zum Beispiel in Kurzarbeit sind?
  • Haben Eltern mit einem Minijob Anspruch auf Kinderkrankengeld?
  • Welche Unterstützung erhalten Selbstständige?

Hinweis.

Zu dem Fragen- und Antworten-Katalog gelangen Sie hier.