Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union am 1. Februar 2020 verlassen. Das verabschiedete Austrittsabkommen sieht dabei vor, dass in einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 die bisherigen Regelungen unverändert weiter gelten. Das heißt, bis zu diesem Zeitpunkt können für in Deutschland sozialversicherungspflichtig Beschäftige A1-Bescheinigungen für Tätigkeiten im Vereinigten Königreich uneingeschränkt weiter ausgestellt werden – so informiert aktuell der AOK-Bundesverband.
Beginnt somit eine Entsendung in das Vereinigte Königreich innerhalb der Übergangsphase spätestens am 31. Dezember 2020, kann eine A1-Bescheinigung für maximal 24 Monate ausgestellt werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Bis längstens 30. Dezember 2022 können also die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen Deutschlands weiter gelten.