Bei den laufenden Verhandlungen zwischen EU und dem Vereinigte Königreich über die Grundlage ihrer künftigen Beziehungen wurden leider bislang kaum Fortschritte erzielt. Selbst wenn es den derzeitigen Verhandlungspartnern gelingt, bis Ende 2020 eine ehrgeizige Partnerschaft mit einem Freihandelsabkommen abzuschließen, die alle wesentlichen Bereiche abdeckt, würde auch ein solches Abkommen neue (Rechts-)Verhältnisse schaffen, die sich vom EU-Binnenmarkt und der Zollunion sowie im Bereich der Mehrwertsteuer und der Verbrauchssteuern stark unterscheiden werden. Es ist vorauszusehen, dass sich das Vereinigte Königreich ab dem Ende der Übergangszeit nicht mehr an Regelungen der EU halten wird und dadurch neue Hindernisse für Wirtschaftsbeteiligte entstehen werden.
Die Europäische Kommission möchte auf diesen Umstand aufmerksam machen und sicherstellen, dass EU-Unternehmen für alle möglichen Veränderungen bereit sind. Deshalb hat die Europäische Kommission vor kurzem eine Mitteilung mit dem Titel „Bereit für Veränderungen – Mitteilung zur Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich“ veröffentlicht. Das Dokument ist hier zu finden.
Die Mitteilung hebt die Hauptbereiche hervor, in denen Veränderungen voraussichtlich unvermeidlich sein werden. Diese Bereiche sind:
- Handel mit Waren
- Handel mit Dienstleistungen (einschließlich Transportdienstleistungen und Finanzdienstleistungen)
- Energie
- Reisen und Tourismus
- Mobilität und Koordinierung der sozialen Sicherheit
- Gesellschaftsrecht und Zivilrecht
- Digitale Daten und geistige Eigentumsrechte
- Internationale Abkommen der Europäischen Union