Am 24. Juli 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die steuerlichen Maßnahmen der Wachstumsinitiative vom 5. Juli 2024 sowie mehrere im Koalitionsvertrag enthaltene Vorhaben umgesetzt werden.

Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium der Finanzen zunächst als sog. JStG 2024 II in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und u.a. um Maßnahmen des sog. Wachstumspakets ergänzt. Der bisherige Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 ist in diesen Entwurf mit aufgegangen. Positiv zu bewerten ist die u.a. vorgesehene Anhebung der Tarifeckwerte der Einkommensteuer an die erwartete Inflation für die Jahre 2025 und 2026. Damit werden auch die vielen Personenunternehmen in Deutschland entlastet, für die die Einkommensteuer wegen der weitestgehend erfolgenden Anrechnung der Gewerbesteuer hierauf die eigentliche Unternehmensteuer ist.

Folgende Maßnahmen sind unter anderem im Gesetzentwurf enthalten:

  • Anhebung der degressiven Abschreibung von 20 Prozent auf 25 Prozent und Verlängerung bis 2028,
  • Erhöhung der Grenzen der Poolabschreibung von 250 Euro auf 800 Euro (Einstieg) und von 1.000 Euro auf 5.000 Euro maximale Anschaffungskosten,
  • Erhöhung der maximalen Bemessungsgrenze der Forschungszulage von 10 Millionen auf 12 Millionen Euro jährlich,
  • Meldepflicht innerstaatlicher Steuergestaltungen,
  • Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren,
  • Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 (mit Ausnahme des Eckwerts der sogenannten „Reichensteuer“),
  • Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026,
  • Anhebung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer um 300 Euro auf 12.084 Euro im Jahr 2025 und ab 2026 um weitere 252 Euro auf 12.336 Euro,
  • Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 um 156 Euro auf 6.828 Euro,
  • Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich sowie Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2026 auf 259 Euro monatlich,
  • Anpassungen bei den Regelungen zur Gemeinnützigkeit,
  • Steuerbefreiung der Stiftung Generationenkapital.

Als voraussichtlicher Zeitplan ist vorgesehen, dass der Bundestag nach erster Lesung am 26. September den Gesetzentwurf in den Finanzausschuss überweisen wird, der voraussichtlich am 7. Oktober eine öffentliche Anhörung durchführen wird. Der Gesetzesbeschluss in 2./3. Lesung ist für den 18. Oktober vorgesehen, so dass die Zustimmung des Bundesrates am 22. November 2024 erfolgen könnte.

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs ist veröffentlicht auf der Homepage des BMF.