Die Bundesregierung hat am 9.3.2022 die vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) vorgelegte Formulierungshilfe für einen Entwurf eines „Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ beschlossen.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden soll.

Mit dem nun auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf soll bereits ab dem 1.7.2022 keine EEG-Umlage mehr erhoben werden. Damit sichergestellt ist, dass die Umlageabsenkung im zweiten Halbjahr 2022 zu einer spürbaren Entlastung von Letztverbrauchern bei den Stromkosten führt, enthält das Gesetz Regelungen zur Weitergabe der Absenkung. Stromlieferanten werden in den jeweiligen Vertragsverhältnissen zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1.7.2022 verpflichtet.

Hinweis: Der Entwurf einer Formulierungshilfe der Bundesregierung ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht.

 

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