Lobbyarbeit der CDH
Als Unternehmer können Sie es sich heute nicht mehr leisten, Ihre Berufs- und Wirtschaftsinteressen ausschließlich selbst wahrzunehmen. Der Verband ist dabei Ihr starker Partner. Wir sind Ihre Interessenvertretung.
Die CDH hat ständig die Hand am Puls der Politik. Sie greift frühzeitig ein, wenn der Gesetzgeber Beschlüsse fasst, die sich auf den Wirtschaftsbereich der Handelsvermittlung auf der Großhandelsstufe negativ auswirken könnten.
Wir vertreten Ihre Anliegen und Interessen gegenüber dem Gesetzgeber, der Regierung und den zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene sowie gegenüber den Gremien der Europäischen Union. Und auch mit der Deutschen Rentenversicherung setzen wir uns auseinander, wenn es um Ihre Interessen geht.
Erfolgreiche Lobbyarbeit – Das hat die CDH für Sie erreicht!
Durch intensive jahrzehntelange Lobbyarbeit hat die CDH in vielen politischen Bereichen ihre Vorstellungen im Interesse ihrer Mitglieder durchsetzen können. Dies zeigen einige Beispiele aus den letzten Jahren:
2022 Vertrieb über Handelsvertreter gesichert
Die Gruppenfreistellungsverordnung „Vertikale Vereinbarungen“ und deren Leitlinien aus dem Jahre 2010 wurden neu gefasst: Die CDH sorgte dafür, dass auch die Neufassung Handelsvertreterverträge weitgehend vom EU-Kartellverbot ausnimmt. Vereinbarungen zum Gebiets- und Kundenschutz bleiben wirksam.
2020 Soforthilfen während des Corona-Lockdowns durchgesetzt
Die Bundesregierung wollte zunächst nur KfW-Kredite vergünstigen. Die CDH setzt gemeinsam mit weiteren Verbänden durch, dass die in Not geratenen Selbständigen und kleinen Unternehmen nicht rückzahlbare Soforthilfen erhalten.
2019 Blaue Plakette verhindert
Immer wieder war die Einführung einer blauen Plakette in der Diskussion. Städte und Kommunen hätten dann weitreichende Einfahrverbote auch für jüngere Dieselfahrzeuge verhängen können. Die CDH wirkt kontinuierlich auf den Bundesverkehrsminister ein. Zu einer blauen Plakette kommt es nicht.
2017 Insolvenzanfechtung nicht bei verkehrsüblichen Zahlungserleichterungen
Vielfach sahen sich Handelsvertreter, etwa durch die Entgegennahme von stockenden Provisionszahlungen, Rückforderungsansprüchen von Insolvenzverwaltern ausgesetzt und fielen dieser ausufernden Praxis immer mehr zum Opfer. Die CDH erreichte, dass verkehrsübliche Zahlungserleichterungen nicht mehr ohne weiteres einen Anfechtungsgrund für den Insolvenzverwalter darstellen können.
2015 Handelsvertreterrichtlinie bleibt erhalten
Die CDH setzte sich bei der EU-Kommission durch und erreichte, dass die Handelsvertreterrichtlinie erhalten blieb. Fazit der Kommission: „Die Richtlinie erfüllt ihre Ziele und Funktionen sehr gut. Der Nutzen der Richtlinie übersteigt ihre Kosten, sie ist relevant und wird auch in Zukunft in der EU ihren Stellenwert haben“. Eine gute Nachricht für die rund 590.000 Handelsvertretungen auf der B2B-Ebene in Europa.
2013 Spesensätze verdoppelt
Jahrelang hat die CDH für eine Erhöhung der Spesensätze gekämpft. 2013 gelang der Durchbruch. Ab 1. Januar 2014 gilt bei eintägigen Geschäftsreisen im Abwesenheitsbereich von 8 bis 14 Stunden der doppelte Spesensatz (12 Euro). Bei mehrtägigen Geschäftsreisen gilt am An- und Abreisetag ein Spesensatz von 12 Euro sogar unabhängig von den Abwesenheitszeiten.
2011 Kosten für das häusliche Büro wieder absetzbar
Der jahrelange Kampf der CDH hat sich ausgezahlt. Nun können auch Handelsvertreter, die den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit im Außendienst haben, wieder Kosten für das Büro im eigenen Haus absetzen.
2009 Frühstück weiterhin nur als Pauschalbetrag zu versteuern
Die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Übernachtungen von 19 auf 7 % hatte mit dem separaten Rechnungsausweis zur Folge, dass die Frühstückskosten steuerlich nicht mehr absetzbar waren. Die CDH konnte bewirken, dass weiterhin für das Frühstück nur ein Pauschalbetrag von 4,80 Euro von den steuerlich absetzbaren Übernachtungskosten abzuziehen ist, wenn es in einer Businesspauschale o. ä. enthalten ist.
2008 Halbierung des Vorsteuerabzugs für Kfz-Kosten verhindert
Das Jahressteuergesetz 2009 sah ursprünglich eine Halbierung des Abzugs von Vorsteuern aus dem Umsatzsteueranteil der Kfz-Kosten vor. Die CDH trug mit dazu bei, dass diese Regelung wieder gestrichen wurde. Kfz-Brutto-Anschaffungskosten enthalten damit weiterhin zu 100 % abzugsfähige Vorsteuern.
2007 Abschreibungsdauer für Vertreterrecht wieder individuell bestimmbar
Der Bundesfinanzhof bestätigt die Rechtsposition der CDH, dass der Abschreibungszeitraum für das erworbene Wirtschaftsgut „Vertreterrecht“ nicht generell 15 Jahre beträgt, sondern die Dauer sich nach den individuellen Verhältnissen bemisst.
2006 Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer verhindert
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts sollten Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH – auch rückwirkend – rentenversicherungspflichtig sein. Die CDH wehrt sich frühzeitig gegen die drohenden Nachzahlungen und setzt eine gesetzliche Klarstellung durch.
2005 Statusverfahren durchgesetzt
Die CDH schafft Rechtssicherheit. Für alle neu im Betrieb mitarbeitenden Familienangehörigen bzw. GmbH-Gesell-schafter-Geschäftsführer wird nun von der BfA (heute DRV) geprüft, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Das Ergebnis ist für alle Sozialversicherungsträger verbindlich. In der Vergangenheit wurde oftmals trotz langjähriger Beitragszahlung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Mitunternehmerschaft abgelehnt.
2005 Für Geschäftsessen wieder voller Vorsteuerabzug
Der Bundesfinanzhof bestätigt die Rechtsposition der CDH, dass bei der Umsatzsteuer aus Bewirtungsaufwendungen die Vorsteuer zu 100 % geltend gemacht werden kann.
2004 Unangekündigter Kundenbesuch nicht wettbewerbswidrig
In der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb war der sogenannte unangekündigte Vertreterbesuch als eine Art der belästigenden Werbung aufgeführt worden. Der Besuch eines Neukunden ohne dessen vorherige Zustimmung wäre damit unlauterer Wettbewerb durch den Handelsvertreter gewesen. Auf Drängen der CDH wurde die entsprechende Passage aus dem Gesetz gestrichen.
Frühere herausragende Erfolge der CDH
2003 Privatfahrten nicht sozialversicherungspflichtig
Die CDH bewirkte bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA heute DRV), dass die Privatnutzung des Geschäftswagens durch einen mitarbeitenden Ehepartner bei diesem nicht als sozialversicherungspflichtiges Entgelt behandelt wird, wenn der Betriebs-PKW für Privatfahrten beim Arbeitgeber-Ehegatten steuerlich berücksichtigt wird.
2002 Anrechnung der Gewerbesteuer
Nach jahrelangem ständigem Ringen hat die CDH das Ziel erreicht, dass die Gewerbesteuer für Handelsvertreter praktisch keine Rolle mehr spielt, da sie bei der Einkommensteuer angerechnet wird.
1999 Von Rentenversicherungspflicht befreit
Selbständige mit einem Auftraggeber und keinem versicherungspflichtigen Beschäftigten sind rentenversicherungspflichtig. Die CDH setzt für Existenzgründer und bereits länger tätige Selbständige umfangreiche Befreiungsregelungen durch.
1998 Keine Scheinselbständigkeit für Handelsvertreter
Viele Handelsvertreter waren von der Vermutungsregelung für die Annahme von Scheinselbständigkeit betroffen. Die CDH bewirkt, dass Handelsvertreter davon ausgenommen sind.
Weitere historische Erfolge der CDH
1986 Handelsvertreterrecht vereinheitlicht
Handelsvertreter, die mit ausländischen Firmen zusammen arbeiteten, mussten immer neu um ihre Rechte kämpfen. Aufgrund der langjährigen intensiven Bemühungen der CDH verabschiedet der Ministerrat der Europäischen Union am 18. Dezember 1986 die „Richtlinie zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die (selbständigen) Handelsvertreter“. Damit wird der Grundstein für ein einheitliches Handelsvertreterrecht in Europa gelegt.
1976 Ausgleichsanspruch trotz Eigenkündigung
Handelsvertreter konnten nicht kündigen, ohne den Ausgleichsanspruch zu verlieren. Auf Betreiben der CDH beschließt der Deutsche Bundestag eine wichtige Änderung von § 89b des Handelsgesetzbuches. Der Ausgleichs-anspruch entfällt nunmehr auch dann nicht, wenn der Handelsvertreter selbst das Vertragsverhältnis kündigt, sofern ihm eine Fortsetzung seiner Tätigkeit wegen Alters oder Krankheit nicht zugemutet werden kann. Dies gilt in entsprechender Anwendung auch für den Vertragshändler.
1961 Werkverkehr ermöglicht
Die Waren der vertretenen Unternehmen durften nicht transportiert werden. Die CDH erreicht, dass der Gütertransport der Handelsvertreter mit Auslieferungslager als Werkverkehr anerkannt wird, und beseitigt damit die zuvor bestandenen Hindernisse.
1957 Hinterbliebene versorgt
Angehörige von Handelsvertretern hatten keine finanziellen Ansprüche. In einem von der CDH angestrengten Musterprozess bejaht der Bundesgerichtshof den Ausgleichsanspruch der Witwe eines Handelsvertreters.
1953 Neues Handelsvertreterrecht durchgesetzt
Handelsvertreter hatten eine unsichere rechtliche Position ihren Geschäftspartnern gegenüber. Als Ergebnis jahrelanger, intensiver Bemühungen der CDH, wird am 3. Juli 1953 das neue Handelsvertreterrecht vom Bundestag verabschiedet.