Die Bundesregierung hat eine Website bereitgestellt, auf der sich Verbraucher und Unternehmer die Einsparungen durch die Strom- und Gaspreisbremsen selbst berechnen lassen können.
Mit den in Kraft gesetzten sog. Strom- und Gaspreisbremsen will die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Die Entlastungen greifen automatisch bei der Abrechnung. Im März soll es rückwirkend eine Gutschrift für die Monate Januar und Februar geben. Die konkrete Berechnung erfolgt durch die Energieversorger oder bei Mietern mit der Betriebskostenabrechnung.
Die Bundesregierung hat nunmehr eine Webseite bereitgestellt, auf der die individuellen Einsparungen für Gas, Fernwärme und Strom berechnet werden können.
Und so funktionieren die Energiekostenrechner: Geben Sie Ihren Jahresverbrauch von 2022 in kWh, den aktuellen Arbeitspreis in Cent pro kWh und den bisherigen Arbeitspreis in Cent pro kWh ein. Berechnet werden dann Ihre Jahreskosten für das laufende Jahr 2023. Vergleichen Sie die Kosten mit und ohne Preisbremse – individuell und direkt auf einen Blick.
Zum Energiekostenrechner gelangen Sie hier.