Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Entwurf eines zweiten Anwendungsschreibens zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung im B2B-Bereich veröffentlicht in welchem u.a. die neu aufgekommenen Fragen beantwortet werden.

Der Entwurf des zweiten Anwendungsscheiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland beinhaltet zum einen Regelungen zu neu aufgekommenen Fragen und sieht zum anderen Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vor. Der Entwurf enthält unter anderem ergänzende Hinweise zu folgenden Aspekten:

  • Validierung zur Überprüfung der Vollständigkeit der Rechnungsangaben und der Zulässigkeit des Formats;
  • Folgen von fehlerhaften Rechnungen;
  • Rechnungen aus mehreren Dokumenten;
  • Änderung der Bemessungsgrundlage, Rechnungsberichtigung;
  • Archivierung von E-Rechnungen nach den Anforderungen der GoBD;
  • Rechnungen von Kleinunternehmern;
  • Verträge als Rechnung;
  • Sammelrechnungen als E-Rechnung.

Den Entwurf finden sie nachstehend in der Infothek Steuern auf den Internetseiten der CDH.

Über den Fortgang der inhaltlichen Abstimmungen und die Veröffentlichung der finalen Fassung werden wir berichten.