Über die reguläre Überbrückungshilfe III hinaus haben sich Bund und Länder ebenfalls auf ergänzende Härtefallhilfen für solche Unternehmen und Selbstständige geeinigt, die von den bisherigen Hilfen aufgrund spezifischer Fallkonstellationen trotz wirtschaftlicher Notlage nicht erfasst sind. Im Rahmen dieser Härtefallhilfen können die Länder auf Grundlage von Einzelfallprüfungen Unternehmen und Selbstständige fördern, die im Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen.

Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich dabei grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Der Förderzeitraum ist der 1. März 2020 bis 30. Juni 2021.

Die Kriterien zur Antragsberechtigung werden vom jeweiligen Land in Anlehnung an die Überbrückungshilfen III festgelegt. Dabei umfassen die erforderlichen Angaben ablehnende Bescheide bisheriger Förderanträge bzw. die Darlegung der Gründe für die fehlende Antragsberechtigung in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern. Die Antragstellung erfolgt bei den Ländern und wie bei der Überbrückungshilfe III grundsätzlich über prüfende Dritte. Die zuständige Bewilligungsstelle des Landes soll dann in eigener Regie über die Art und Höhe der Hilfe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel entscheiden. Die Länder können nunmehr in eigener Entscheidungshoheit die Antragstellung starten und so Unternehmen helfen, die aus dem einen oder anderen Grund, nicht von den laufenden Unterstützungsprogrammen profitieren können und besondere Hilfe in der Coronakrise brauchen. Nordrhein-Westfalen, als Vorsitzland der Wirtschaftsministerkonferenz, hat die weitere Koordinierung.

Weitere Informationen zum Beschluss für eine ergänzende Härtefallhilfe finden Sie hinter nachstehendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2021/03/2021-03-19-bund-und-laender-bringen-haertefallhilfen-auf-den-weg.html Betroffenen ist zu raten auf den entsprechenden Seiten der Länder nach den weiteren Details für Förderanträge einer ergänzenden Härtefallhilfe nachzusehen, die sich derzeit noch in der Abstimmung bzw. im Aufbau befinden.