Nach monatelangem Tauziehen haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern am 16. April 2021 überraschend auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Der sieht in vielen Punkten massive Anhebungen der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vor. Die Einigung wurde bei der Verkehrsministerkonferenz unter dem Vorsitz Bremens verkündet. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sprach von einem Riesendurchbruch und einem fairen Kompromiss. Wann die Regelungen in Kraft treten, ist auch aufgrund technischer Fragen noch nicht ganz klar. Am 17. September soll sich der Bundesrat voraussichtlich mit dem Thema abschließend befassen.
Die ursprünglich vorgesehene umstrittene Verschärfung der Verhängung von Fahrverboten, für deren Rücknahme sich die CDH bereits im vergangenen Jahr beim Bundesverkehrsminister nachdrücklich ausgesprochen hatte, ist damit zwar vom Tisch. Dafür wurden allerdings die Bußgelder für zu schnelles Fahren verdoppelt und zudem neue Tatbestände eingeführt. Wer etwa bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, werden laut Katalog künftig mit einem „Knöllchen“ von bis zu 55 Euro, statt, wie bisher, bis zu 15 Euro, bestraft.
Wer innerorts 16 oder 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro. Die im Jahr 2020 ursprünglich vorgesehenen frühen Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts wurden, wie oben bereits erwähnt gestrichen.
Der Streit um einen neuen Bußgeldkatalog zog sich seit Februar vergangenen Jahres hin. Damals war die Änderung der StVO beschlossen, dann aber wegen eines Formfehlers wieder kassiert worden. Deshalb galten die alten Strafen weiter.