Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, der die Zuständigkeiten von Amts- und Landgerichten neu regeln soll. Ziel ist es, eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz zu schaffen.
Künftig sollen Amtsgerichte zivilrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro verhandeln können – bisher lag die Grenze bei 5.000 Euro. Zudem sollen Nachbarschaftsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen werden. Komplexe Verfahren, etwa im Presserecht, Vergaberecht oder Arzthaftungsrecht, sollen künftig generell vor den Landgerichten verhandelt werden, um Spezialisierung zu fördern.
Zudem soll durch eine Reglung in der ZPO die nachträgliche Änderung der im Urteil festgesetzten Kostenentscheidung ermöglicht werden, wenn im entsprechenden Verfahren die Festsetzung des Streitwerts nachträglich geändert werden musste.
Der Entwurf wurde bereits am 24. Juni 2025 veröffentlicht. Weitere Details – u.a. auch den Gesetzentwurf – finden Sie hier.