Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nimmt seit dem 20. Februar 2024 wieder Anträge für diverse Förderprogramme im Bereich Bau entgegen, die zwischenzeitlich wegen einer vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes ausgesetzt worden waren.
Die Programme enthalten Mittel aus dem Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Dabei geht es insbesondere um die Förderungen für klimafreundlichen Neubau, altersgerechten Umbau und genossenschaftliches Wohnen. Die Förderung war Ende des Jahres 2023 aufgrund der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes oder ausgelaufener Bundeshaushaltsmittel gestoppt worden.
In folgenden Förderprogrammen ist eine Antragstellung ab sofort wieder möglich:
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297),
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298),
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299),
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498/499),
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134),
- Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
Nähere Informationen zur Förderung finden Sie unter den Links zu den Produktseiten der jeweiligen Programme. Darüber hinaus hat ebenfalls die Bundesregierung Informationen zum Thema veröffentlicht.