Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat ihr Konzept zur Zumessung von Geldbußen bei Verstößen gegen die DSGVO durch Unternehmen vorgelegt. Ziel des Konzepts ist es, den Datenschutzaufsichtsbehörden eine einheitliche Methode für eine systematische, transparente und nachvollziehbare Bemessung von Geldbußen zur Verfügung zu stellen. Bisher legten die Datenschutzbehörden aus Bund und Ländern die Höhe der Bußgelder bei Datenschutz-Verstößen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben weitgehend individuell fest. Einheitliche Regelungen zur Höhe entsprechender Bußgelder gab es nicht.
Mit der Veröffentlichung der vorliegenden Fassung des Konzeptes zur Bemessung von Geldbußen soll ein Beitrag zur Transparenz im Hinblick auf die Durchsetzung des Datenschutzrechts geleistet werden. Es soll Verantwortliche und Auftragsverarbeiter in die Lage versetzen, die Entscheidungen der Aufsichtsbehörden nachzuvollziehen. Das Konzept soll mit der Anknüpfung an den Umsatz eines Unternehmens bei der Bußgeldzumessung den erklärten Willen des europäischen Gesetzgebers unterstützen, die Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und abschreckende Wirkung der Verhängung von Geldbußen sicherzustellen.
Das Konzept finden Sie hier.