Ist die vollständige Kündigung eines Untervertreters für mehrere Vertretungen möglich, wenn dieser gegenüber einem einzigen Hersteller einen Wettbewerbsverstoß begangen hat und zum Hauptvertreter des konkurrierenden Herstellers wird?

Ja, meinen die Rechtsexperten der internationalen Handelsvertreterorganisation IUCAB. Diese und viele weitere Fragen waren Thema des letzten LWG-Treffens.

Die Arbeitsgruppe Recht (Legal Working Group – LWG) der IUCAB kam am 25. Oktober 2024 in Barcelona zusammen, um die neuesten Fragen und Entscheidungen des Handelsvertreterrechts zu besprechen. Die CDH war online vertreten.

Ein spannender Fall wurde von den spanischen Kolleginnen zur Diskussion gestellt: Ein Untervertreter für diverse Vertretungen sollte hinsichtlich aller Vertretungen aus wichtigem Grund gekündigt werden dürfen, auch wenn dieser gegenüber „nur“ einem der vertretenen Unternehmen des Hauptvertreters einen Konkurrenzverstoß begeht und Hauptvertreter des Konkurrenzunternehmens wird. Denn ein solcher Vertrauensverstoß des Untervertreters gegenüber dem Hauptvertreter sei nicht hinnehmbar und wirke sich auch auf die Vertrauensbeziehung hinsichtlich der weiteren Vertretungen aus, argumentierten die Juristen.

Des Weiteren informierte der britische Kollege die Teilnehmer über die laufende Konsultation des auf der EU-Handelsvertreterrichtlinie basierenden britischen Handelsvertretergesetzes. Es sei derzeit noch nicht abzusehen, ob das britische Handelsvertreterrecht in Folge des Brexits beibehalten, geändert oder abgeschafft wird. Eine Abschaffung des Rechts hätte schwere Konsequenzen für britische Handelsvertreter, da bestimmte Rechte, wie beispielsweise der Ausgleichs- oder Schadensersatzanspruch, wegfallen würden.

Schließlich diskutierten die Teilnehmer unter anderem darüber, ob ein Influencer ein Handelsvertreter sein kann (so von einem Gericht in Italien entschieden) und wann ein Handelsvertreter die Geschäftsverbindung mit einem Kunden so wesentlich erweitert hat, dass dieser wie ein Neukunde behandelt wird und ausgleichspflichtig ist.

Das nächste Treffen der LWG findet am 7. März 2025 in Amsterdam statt.