Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird an wirtschaftlich Tätige ab Herbst 2024 vergeben werden. Dies umfasst natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, ebenso wie juristische Personen und Personenvereinigungen. Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der USt-IdNr. entsprechen.

Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer dient der eindeutigen Identifizierung des wirtschaftlichen Bereichs im Gegensatz zum privaten Bereich von wirtschaftlichen Akteuren. Die Vergabe der W-IdNr. beginnt ab Herbst 2024 und wird von der Finanzverwaltung durchgeführt. Wer mehreren unternehmerischen Tätigkeiten nachgeht, wird zudem für jede Einzelne davon eine eigene W-IdNr. erhalten. Dies soll der Abgrenzung der einzelnen Geschäftsfelder dienen.

Damit haben Steuerpflichtige bald bis zu vier steuerlich relevante Nummern:

  • Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), die der eindeutigen Zuordnung von Steuerdaten zu einer steuerpflichtigen Person dient;
  • die Steuernummer, unter der das FA die Steuerakten führt und die von der Steuer-Identifikationsnummer eigentlich einmal abgelöst werden sollte;
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die der eindeutigen Identifizierung gegenüber anderen Unternehmen im EU-Binnenmarkt dient und schließlich;
  • und die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer.