In den vergangenen Jahren sind die Länder der Europäischen Union (EU) immer weiter zusammengewachsen. Der Handel kann ungehindert innerhalb der EU florieren. Vor allem für kleine und mittlere Hersteller ist für eine grenzüberschreitende Markterschließung der Vertriebsweg über Handelsvertreter nach wie vor der beste Weg.

Für eine gelungene Zusammenarbeit ist es sowohl für die Handelsvertreter als auch die von Handelsvertretern vertretenen Herstellerunternehmen unerlässlich, die geltenden Rechtsvorschriften in dem jeweiligen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu kennen.

Zwar hat die Handelsvertreterrichtlinie der EU vom 18. Dezember 1986 das Recht der Handelsvertreter innerhalb der Union angepasst, die Umsetzung erlaubt jedoch den Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum. Dies führt dazu, dass die Rechte und Pflichten der Handelsvertreter innerhalb der Union zwar im Großen vereinheitlicht sind und ein Mindeststandard gewährleistet wird, diese Regelungen sind aber trotzdem nicht identisch.

Auf 586 Seiten sind nicht nur die Rechtsvorschriften des Handelsvertreterrechts aller genannten Länder enthalten, sondern werden mit Ausnahme von Malta und Lettland auch von Experten für diese Länder erläutert und kommentiert. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir für die Übersetzungen der zusammengestellten Rechtsvorschriften keine Gewähr übernehmen können.

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