Abstimmung über einen zuvor durch die belgische Ratspräsidentschaft ausgearbeiteten Kompromissvorschlag zur EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingung in der Plattformarbeit enthalten. Der Richtlinienentwurf erhielt damit nicht die erforderliche Mehrheit und ist somit wie von der CDH gefordert in der vorliegenden Fassung gescheitert.

Mit dem bereits Ende des Jahres 2021 vorgelegten Richtlinienentwurf verfolgte die EU-Kommission das Ziel, die teilweise prekären Arbeitsbedingungen der sog. Plattformarbeit in den Griff zu bekommen. Dort Beschäftigten sollten ihre sozialversicherungsrechtlichen Rechte oder Tariflöhne von Plattformbetreibern nicht vorenthalten werden können, wenn sie ihre Aufträge über Onlineportale erhalten. Kurz gesagt ging es darum, Scheinselbständigkeit bei der Plattformarbeit zu verhindern – nämlich dann, wenn Plattformen ihre tatsächlich Beschäftigten wie selbstständig Tätige behandeln und ihnen somit ihre Rechte vorenthalten. Genannt wurden während der Beratungen in Brüssel immer wieder die Fahrer von Uber oder Lieferanten von Deliveroo.

Die CDH hatte von Beginn der Beratungsverfahren in Brüssel kritisiert, dass der im Richtlinienentwurf definierte Plattformbegriff viel zu weit gefasst sei und die enthaltene Vermutungsregelung oder zuletzt Beweislastumkehr als EU-rechtliche Vorgabe ungeeignet bzw. sogar schädlich ist. Insbesondere bestand aus Sicht der CDH die Gefahr, dass auch Handelsvertreter den Regelungen der Plattformarbeit unterfallen könnten, die über das CRM-System ihrer vertretenen Unternehmen in die Vertriebsorganisation eingebunden sind. In vielfältigster Weise hatte sich die CDH – auch gemeinsam mit anderen Verbänden – in die Beratungen in Brüssel und ebenfalls in Berlin bei der Bundesregierung eingebracht und immer wieder auf diese Gefahren hingewiesen.

Das umfangreiche Positionspapier, welches die CDH gemeinsam mit dem BDD, dem BVK, dem Verband der privaten Bausparkassen und VOTUM abgegeben hat, finden Sie hier.

Das gesamte Verfahren zog sich – auch wegen der immer wieder aufkommenden Diskussionen über zwei Jahre und endete zuletzt im sogenannten Trilogverfahren in welchem EU-Kommission, Parlament und Ratspräsidentschaft eine Einigung suchten. Dem im Trilogverfahren abgestimmten Kompromissvorschlag fehlte allerdings noch die Zustimmung der EU-Mitgliedsländer. Auch der weiter abgeschwächte Kompromissvorschlag der seit Jahresbeginn damit befassten belgischen Ratspräsidentschaft änderte an der Ablehnung der Bundesregierung nichts, die letztlich der FDP zu verdanken ist.