Urteil des Monats – Billigkeit bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs

In diesem Urteil des Monats Juli 2025 bestätigt das OLG Oldenburg den grundsätzlichen Charakter des Ausgleichsanspruchs als billigkeitsgeprägten Anspruch, bei dem die rechnerisch im Rahmen der sog. Rohausgleichsberechnung zu bestimmenden Provisionsverluste durch eine wertende Gesamtbetrachtung nach oben als auch nach unten angepasst werden können.